Frauenparkplatz

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Zeichen 318 (§ 08-15 StVU): Frauenparkplatz

Frauenparkplätze sind besonders gekennzeichnete, abgegrenzte Stellflächen für Kraftfahrzeuge und ähnliche Gebrauchsgegenstände, die Personen weiblichen Geschlechts (Frauen) vorbehalten sind. Sie werden in vielen öffentlich zugänglichen Parkplätzen, insbesondere in Miefgaragen und Packhäusern, vorgehalten. Technisch gesehen handelt es sich um Sicherheitsbereiche für kreativ bis unzureichend abgestellte Kraftfahrzeuge.

Ausgangslage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis in die letzten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts hinein war das Autofahren im Allgemeinen männlichen Mitbürgern vorbehalten. Die zunehmende Menstruation Emanzipation der Frau ließ jedoch die Zahl weiblicher Führerscheinbesitzer in den letzten Jahren stark ansteigen. Dies stand auch in Verbindung mit etlichen Preisausschreiben der Deutschen Bahn und der Entstehung der Internet-Versandhäuser. Damit begannen Frauen, ohne Begleitung eines routinierten, männlichen Chauffeurs Lebensmittelmärkte, Boutiquen und Kindergarten mit dem Auto aufzusuchen. Diese Entwicklung wurde 2004 mit der Einführung des Europäischen Einkaufswagenführerscheins noch weiter verstärkt.

Frauen sind naturgemäß beim Fahren eher ungeübt, was auf zahlreiche lautstarke Gespräche am Steuer sowie verschiedenste Schmink-, Lockenwickel- und Gurkenpackungsvorgänge während der Fahrt zurückzuführen ist. Auch handwerkliche Fehler, wie etwa das Lösen der bis an die Decke angezogenen Handbremse zu vergessen, wirken sich bislang negativ auf das weibliche Fahrverhalten aus.

Frauen stellen beim Einparken eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar.

Gleichzeitig entstand mit der immer höheren Verkehrsdichte in Deutschland das Problem, dass auch Parkplätze ein zunehmend höheres Verkehrsaufkommen aufwiesen und damit für derart abgelenkte Verkehrsteilnehmer immer gefährlicher wurden. Gerade in Parkhäusern und Tiefgaragen hatten sich schminkende Frauen zunehmend Probleme mit Rangieren auf engem Raum, der Orientierung während des Haarebürstens im Allgemeinen und waren daher gerade in diesen Anlagen überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt. Versicherungen hatten jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe zu beklagen an anderen Fahrzeugen sowie an den Stützwänden der Parkhäuser. Dazu kamen die horrenden Reinigungskosten für die Betreiber dieser Anlagen durch abgefahrene Blechteile, Blinker, Stoßstangen und Radkappen, die Tag für Tag eingesammelt und teuer entsorgt werden mussten.

Angesichts dieser Problematik entstand schließlich die Idee, für Frauen gesonderte Parkbereiche auszuweisen.

Einrichtung und Ausstattung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei einem Frauenparkplatz handelt es sich um einen besonders markierten und abgegrenzten Bereich innerhalb des Parkplatzes oder Parkhauses. Dieser Bereich wiederum beinhaltet – wie der Rest des Parkplatzes auch – Stellplätze für Kraftfahrzeuge, die sich aber durch besondere Ausstattung und eine erheblich großzügigere Dimensionierung abheben.

Statt der üblichen Größe eines Stellplatzes von 2,50 m auf 5,00 m sind es bei Frauenparkplätzen zwischen 6,40 m und 7,20 m in der Breite und 22,40 m und 26,70 m in der Länge. Diese Dimensionierung erlaubt es, Kraftfahrzeuge in jeder beliebigen Richtung und auf beinahe jede mögliche Art einzustellen; horizontal, vertikal, längs, quer oder diagonal auf dem Dach und mit halboffener Heckklappe von oben links her schleudernd. Damit ist außerdem dafür gesorgt, dass selbst bei nur ungefährem Treffen der Parklücke noch reichlich Platz zum Rangieren von Einkaufswagen, diversen kleinen Schreikindern und Boutiquentütchen bleibt, ohne den Sicherheitsbereich verlassen zu müssen.

Kennzeichnung von Frauenparkplätzen

Frauenparkplätze liegen im Regelfall in unmittelbarer Nähe der Zufahrt und sind überdimensioniert deutlich gekennzeichnet. Damit wird sichergestellt, dass wirklich jede Frau die gesondert ausgewiesenen Stellplätze auch findet und benutzt, und auf keinen Fall tiefer in das Parkhaus hineinfährt. Gleichzeitig wird so sichergestellt, dass im Rest des Parkhauses niemand anderer sein Auto unnötigen Gefahren aussetzt und eventuelle Schäden an der Infrastruktur auf den Bereich unmittelbar hinter der Einfahrt beschränkt bleiben. Bei überdachten Stellplätzen wie Parkhäusern wird zudem auf die Abwesenheit jedweder tragender Teile in der Nähe geachtet.

Alarmmelder in einem Parkhaus

Daneben sind die Stellplätze vielfach gut einsehbar, damit herannahende weibliche Verkehrsteilnehmer rechtzeitig entdeckt werden und ihnen ausgewichen werden kann. Vielfach existieren dazu auch Notausgänge in der Nähe. In den Garagenordnungen einiger Bundesländer sind zudem Alarmmelder vorgeschrieben, damit eventuelle Unfallopfer auf sich aufmerksam machen können.

Weiterhin sind die Stellplätze mindestens auf einer Seite mit einer Durchbruchssicherung ausgestattet, um ein unkontrolliertes Losrollen von Kraftfahrzeugen aufgrund vergessender Handbremsen zu verhindern. Dies geschieht in der Regel durch eine massive, nicht-tragende Stahlbetonwand, in deren Richtung das Gelände leicht abfällt. Ebenso geeignet sind Panzersperren, auf deren Einsatz jedoch aus ästhetischen Gründen verzichtet wird.

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Experten haben sich bisher überwiegend positiv zu Frauenparkplätzen geäußert. Nach Auffassung des Hessischen Landesverkriminalisierungsamtes etwa sind Frauenparkplätze ein probates Mittel, um das Selbstbewusstsein weiblicher Verkehrsteilnehmer zu stärken. So sei es für Frauen nun viel leichter, ein Fahrzeug in einen Stellplatz zu bugsieren als früher. Mit derartigen Erfolgserlebnissen im Rücken steige die Motivation, ein eigenständiges Leben zu führen.

Die Antiverdiskriminisationsstelle des Bundes meint, dass Frauenparkplätze keineswegs gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz verstießen. Frauen seien besonders auf derartige Stellplätze angewiesen, weil sie im Gegensatz zu Männern ganz besonders von der Unfähigkeit betroffen seien, wie ein normaler Mensch Auto zu fahren. Trotzdem, so wird eingeräumt, gäbe es trotz der verstärkten Einrichtung von Frauenparkplätzen immer noch zu viele Frauen, die sich der großen Vorteile solcher Einrichtungen nicht bewusst seien.

Verkehrsexperten zufolge stelle dagegen vor allem die konstruktive Verwirklichung von Frauenparkplätzen ein Problem dar. Insbesondere könnten die Begrenzungen nicht beliebig stabil ausgeführt werden. Daher wird eine Begrenzung des Maximalgewichts für Frauenfahrzeuge auf 7,5 Tonnen gefordert, um eventuelle Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden.

Durchweg positiv äußerten sich bisher auch die Betreiber kommerzieller Parkhäuser und Tiefgaragen. Demnach seien die Betriebskosten solcher Anlagen seit Einführung der Frauenparkplätze erheblich gesunken. Abgefahrene Blinker, Stoßstangen und Radkappen müssten jetzt nur noch in dieser einen Ecke der Einrichtung eingesammelt werden. Außerdem konnte die Raumausnutzung insofern erhöht werden, als von Frauen abgestellte Fahrzeuge sich an einer Stelle konzentrierten. Da solche Fahrzeuge bereits ohne Rangieren drei bis sechs herkömmliche Stellplätze beanspruchten, sei durch die Einrichtung der Frauenparkplätze an der Zufahrt dieses Problem nun auf einen kleinen Bereich beschränkt worden. Damit könne jetzt wenigstens der Rest der Anlage effizienter genutzt werden.

Historie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Verkehrsschild Frauenparkplatz war ursprünglich als Warnschild für männliche Verkehrsteilnehmer gedacht (Vorsicht Männer! Hier parken Frauen ein. Bringt Eure Autos in Sicherheit!). Erste Sondierungsgespräche mit der Gleichstellungsbeauftragten ergaben, dass dieses Schild als sexistisch eingestuft wird und politisch nicht durchsetzbar ist. Auf Anraten des örtlichen Geistlichen (Details unterliegen dem Beichtgeheimnis) wurde es umgewidmet und der Kategorie „Gebotsschilder“ zugeordnet. Als solches passierte es binnen 3,57 Minuten den Gesetzgebungsprozess.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Dieser Artikel ist sexistisch und tritt die „Würde“ von Frauen und/oder Homosexuellen in den Schmutz! Der Gleichstellungsbeauftragte der Uncyclopedia beobachtet diesen Artikel genau!


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Dieser Artikel ist Artikel der Woche 38/2008
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Dieser Artikel istArtikel des Monats September 2008
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