Insolvenz

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Die Insolvenz ist eine ansteckende Krankheit, die zu Armut, Kriminalität und Magersucht führt und in kapitalistischen Gesellschaften ähnlich geächtet wird, wie Aids.

Typologie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ursache[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die meisten Insolvenzopfer stecken sich an bunten Werbeplakaten und TV-Werbesendungen mit Insolvenz an. Ihre angeborene Genügsamkeit weicht schon wenige Tage nach der Infektion einer maßlosen Gier nach materiellen Gütern, die sie unbedingt glauben in ihren Besitz bringen zu müssen. Vorausetzung für die Insolvenzinfektion ist ein gewisses Maß an Selbstüberschätzung sowie die völlige Abwesenheit betriebswirtschaftlicher Kompetenz. Das Insolvenzopfer meint nach der kurzen Inkubationszeit, es hätte ein gewisses Maß an Lebensqualität verdient und müsste in einer 200 m großen Altbauwohnung logieren, immer die neusten Errungenschaften der Unterhaltungsindustrie zu Verfügung haben, ein Auto gehobener Qualität besitzen, dreimal im Jahr eine exklusive Fernreise unternehmen und seinen Körper tagtäglich mit hochwertiger Nahrung und kostbaren Alkoholika versorgen.

Krankeitsverlauf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu Beginn der Krankheit kann sich der Erkrankte mithilfe des Dispositionskredits seiner Hausbank noch suggerieren, er hätte finanziell alles im Griff und könnte die stetig wachsende Zahl an Ratenkrediten, Leasingverträgen und Kreditzinsen ohne Probleme bewältigen. Sein Gehalt bzw. die spärliche Überweisungen des Arbeitsamtes können zu Beginn der Insolvenzerkrankung die entstehende Differenz aus Einnahmen und Ausgaben noch schönfärben, doch schon nach wenigen Monaten zieht sich seine Hausbank aus dem „Kundenengagement“ zurück und überlässt den Erkrankten seinem unausweichlichen Schicksal. Nachdem der Insolvente auch seine letzten Freunde um deren letztes Hemd angepumpt hat, was diese ihm immer öfters verweigern, steht der Erkrankte eines Tages mit gänzlich leeren Händen dar.

Endstadium[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Endstadium bekommen die Insolventen einen manischen, von Angst und Ratlosigkeit geprägten Gesichtsausdruck.

Im Endstadium ernährt sich der Insolvente - wenn überhaupt - aufgrund der nicht bezahlten Stromrechnungen nur noch von ungetoastetem Toastbrot mit Sättigungsaufstrich, das er im Supermarkt illegal entwendet hat und von in Müllcontainern sowie Biotonnen gefundenen Lebensmitteln mit Restnährwert. Er sitzt bei Kerzenschein oder im völligen Dunkeln in seiner Mietswohnung und befeuert einen großen, noch nicht vom Gerichtsvollzieher gepfändeten Stahltopf mit der Rämungsklage und den unzähligen nicht bezahlten Rechnungen seiner Gläubiger, um nicht jämmerlich zu erfrieren. Er versucht dieses erbärmliche Dasein in der Regel so lange weiterzuführen, bis das ihm drohende Insolvenzverfahren (welches letzendlich seine Heilung einläutet) nicht mehr aufzuhalten ist. Viele Insolvente sind aber unwiderruflich ihrer Krankheit erlegen und wählen vor dem Beginn dieses Verfahrens lieber den Freitod, um ihr letzes bisschen Würde nicht zu verlieren.

Massenepidemien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Immer wieder infizieren sich auch ganze Bevölkerungsgruppen mit der Insolvenz. Speziell im Bereich der Wirtschaft und Großindustrie breitet sich das lethale Virus unter Aufsichtsräten und Managern aus, aber auch die Lenker mittelständischer Betriebe sind infektionsanfällig. Einmal infiziert, wirtschaften die Verantwortlichen ihre Betriebe binnen kurzer Zeit herunter und ruinieren die Betriebsbilanzen konsequent durch die völlige Missachtung betriebswirtschaftlicher Prinzipien, indem sie gierig unwirtschaftliche Betriebe zukaufen und wie Heuschrecken über andere Betriebe herfallen. Anders als Privatpersonen haften diese Peronen jedoch nicht für ihre Fehler, Manager werden von ihren arbeitgebenden Konzernen sogar gegen die Symptome der Insolvenz versichert und leiden inzufolge auch nicht unter deren wirtschaftlichen Konsequenzen.

Insolvenzverfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ähnlich einer Suchttherapie setzt dieses Verfahren die Einsicht des Erkrankten voraus, dass er ohne fremde Hilfe den Teufelskreis der Überschuldung niemals verlassen wird. In Deutschland ist dieses Verfahren dem früher gängigen Vierteilen der Insolvenzopfer gewichen, da die Anzahl der Erkrankungen zu Beginn des dritten Jahrtausends stark anstieg. Da man schlecht Millionen von Insolventen der Vierteilung zuführen konnte (was die ohnehin schon problematische demographische Entwicklung negativ beeinflusst hätte), ging man dazu über, die Gläubiger der Erkrankten mittels dieses Verfahrend angemessen und foderungsanteilig zu befriedigen.

Die noch verbleibenden Vermögenswerte des Insolventen (Kerze, Stahltopf, Klodeckel, Hauskatze, Zeitungen etc.) werden unter den Gläubigern gerecht verteilt und Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Erkrankten vom zuständigen Fertiggericht untersagt. Nach einer sechs Jahre langen Treuhandzeit, in welcher der Schuldner jeden Cent, den er über das Existenzminimum (wird aufgrund der Zumutbarkeitstabelle ermittelt) hinaus verdient oder stiehlt, an die Gläubigergemeinschaft abtreten muss, kommt es dann zur Restschuldbefreiung und der Erkrankte gilt als geheilt. In einem offiziellen Gerichtsbeschluss wird seine Ehre wiederhergestellt und einige Erkrankte schaffen es daraufhin tatsächlich, ein normales, menschenwürdiges Leben ohne Kerze und Stahltopf zu führen. Die meisten werden jedoch schon nach kurzer Zeit wieder rückfällig und das Insolvenzkarussell beginnt sich von vorne zu drehen.

Zumutbarkeitstabelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jedem Insolventen steht zur Erhaltung seiner Restwürde ein Mindestmaß an Dingen des täglichen Bedarfs zu, die aus seinen laufenden Einnahmen finanziert werden und nicht von den Gläubigern beschlagnahmt werden dürfen:

Tägliche Nahrungsration[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Genuss von Hansapils darf dem Insolventen in keinem Fall untersagt werden.
  • 1 Dose Ravioli in glitischiger „Was ist denn das-Soße“
  • 1 Dose Hundefutter
  • 1 Dose Hansa Pils
  • 1 Dose Erdnüsse (ungesalzen)
  • 2 Liter Leitungswasser
Gesamtwert: 4,50 € x 365 = 1.642,50 €

Hygieneartikel (pro Monat)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 1 Meter Zahnseide (ungewachst)
  • 1 Tube Zahnpasta (von der preiswerten mit wenig Fluor)
  • 1 Zahnbürste (aus zweiter Hand vom hiesigen Flohmarkt)
  • 1 Flasche Duschgel
  • 1 Kamm oder Bürste
  • 1 Tüte Einweg-Nassrasierer (gilt für Männer wie Frauen gleichermaßen)
  • Kein Rasierschaum
  • 1 Flasche Brennspiritus (zur Desinfektion)
  • 1 Behandlung in Uschis Nagelstudio (wird vom Arbeitsamt direkt übernommen)
Gesamtwert: 17 € x 12 = 204 €

Kleidung (pro Jahr)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 2 Paar Aldiletten ohne Noppen
  • 2 Trainingsanzüge aus Ballonseide
  • 2 Sechserpacks Unterhosen
  • 1 Sechserpack weiße Tennissocken
  • 1 Pushup-BH (gilt nur für Frauen und Männer mit Männerbrüsten)
Gesamtwert: 51,50 €

Unterbringung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Maximal 27,50 € Monatsmiete für eine nicht beheizbare Hundehütte ohne Internetanschluss und Elektrizität (Dixi-Klo wird in unmittelbarer Nähe der Hundehütte vom Arbeitsamt bereitgestellt.)
Gesamtwert: 27,50 € x 12 = 330 €

Bildung/Unterhaltung (jährlich)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 1 Bildzeitungsabbonement
  • 1 Monrose-CD (der dazugehörige Ghetto-Blaster muss vom Genesenden hinter dem Rücken des Insolvenzverwalters „besorgt“ werden.)
Gesamtwert: 320 €

Alles was der Genesende über die aus dieser Zumutbarkeitstabelle ermittelte Gesamtsumme von exakt 2.548 € hinaus verdient, veruntreut oder stiehlt wird vom treuhänderischen Verwalter gepfändet und direkt dem Schuldnerkonsortium zugeführt. Angesichts der ursprünglichen Überschuldung des Insolventen in sechstelliger Höhe (oder mehr) ein gutes Geschäft für den Genesenden.

Finanzschrott
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Dieser Artikel ist Artikel der Woche 43/2007
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Dieser Artikel istArtikel des Monats Oktober 2007
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