Längenmaßumstellung

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Die Längenmaßumstellung nach DIN EN 23 104 ist eine Weiterentwicklung der Zeitumstellung.

Überblick[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weil die Umstellung auf Sommerzeit nur einen vernachlässigbaren und insbesondere steigernden Effekt auf den Energieverbrauch gezeigt hat, wurde 2023 zusätzlich die Längenmaßumstellung eingeführt. Diese gilt jeweils vom 1.4. bis zum 30.9. desselben Jahres.

Begründung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Da sich Gegenstände bei Erwärmung i.d.R. ausdehnen wird der Zentimeter in der Zeit der Sommerlänge durch das Zoll (engl. Inch) ersetzt. Statt dem Meter ist das Hektozoll (hin) zu verwenden und statt dem Millimeter das Dezizoll (din). Größe Längeneinheiten als Meter sind während der Längenmaßumstellung in Meilen bzw. vielfachen davon anzugeben.

Folgen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Sommerlängenumstellung hat weitreichendere Folgen als die Zeitumstellung, insbesondere hinsichtlich der Energieeinsparung.

Energieeinsparung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Da die Grundeinheit der Sommerlänge um den Faktor 2,54 größer ist als der Zentimeter ergibt sich eine Einsparung von rund 61 % der beim messen von Längen verbrauchten Energie. Bei Flächenmessungen erhöht sich die Einsparung auf 84,5 % und beim messen von Volumina sogar auf 93,9 %. In höherdimensionalen Räumen könnte beim messen sogar noch Energie gewonnen werden, dieser Effekt ist allerdings noch nicht ausreichend erforscht.

ePaper-Ausweis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die vollumfängliche Umsetzung der Längenmaßumstellung sind neue Dokumente für den Identitätsnachweis nötig, die eine automatische Anpassung der vermerkten Körpergröße zu Beginn und am Ende der Sommerlänge ermöglichen. Diese Anforderung erfüllt der zukünftige ePaper-Ausweis, dessen sichtbare Informationen elektronisch modifiziert werden können Der ePaper-Ausweis unterstützt damit nicht nur die Sommerlängenumstellung, sondern spart auch noch weitere Ressourcen, da er OTA-Updates unterstützt und somit Amtsgänge und Wartezeiten sowie die Ausstellung neuer Dokumente bei der Verlängerung und bei Änderung von Anschriften oder diverser Geschlechtsangaben überflüssig macht. Für Politiker ist beim ePaper-Ausweis zudem interessant, dass die Dokumente bei mißliebigen Personen aus der Ferne gelöscht und ungültig gemacht werden können.