Wettbewerb

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Wettbewerb ist die gesetzliche europaweite Ausschreibung für eine Wette. Obwohl sich die Wettenden meist schon vor der Wette über den Wettausgang sehr sicher sind, ist die Durchführung der Wette als eine Art Glücksspiel anzusehen.

Sowohl das Veranstalten von Glücksspielen wie ebenso deren Vermittlung werden vom Europäischen Gerichtshof als wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des europäischen Binnenmarktes angesehen, wobei sie in ihrer praktischen Ausgestaltung überwiegend als Dienstleistungen einzustufen sind. Damit muss bei einer geplanten Wette die Durchführung und Vermittlung europaweit ausgeschrieben werden.

Weil zum Beispiel die Durchführung und Aufzeichnung der Sendung „Wetten dass?“ nicht korrekt europaweit ausgeschrieben wurde, musste sie abgesetzt werden. Die zu erwartenden Strafzahlungen an die UvdL hätten möglicherweise die Pensionszahlungen für die Intendanten gefährdet. Das durfte die ARD aber so nicht publizieren, weil das der fernsehenden Bevölkerung die Einsicht ermöglicht hätte, dass ein überwiegender Anteil der Gebühren für Pensionszahlungen an zurückgetretene Intendanten ausgezahlt wird. Deshalb berief man sich lieber auf sinkende Einschaltquoten, womit die Schuld wieder dem Zuschauer in die Schuhe geschoben wurde!