Erbsenzähler

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Erbsenzähler pflegen die bei erntebedingten Aktivitäten eines Bauernhofs anfallenden Erbsen landwirtschaftlicher Aktionen in die Erbsenbücher einzutragen, kontrollieren diese und führen am Ende einer Ernteperiode in der Erntestatistik vorbereitende Tätigkeiten zum Ernteabschluss durch.

Zusätzlich zur Verwaltung der Erbsenpflückaktionen von Erntehelfern (Erntehelferstatistik) und Trekerfahrern (Erntetransportstatistik) fallen Aufgaben wie das Verfassen von Ernteerklärungen, Ernteabrechnungen und eventuell auch Vereintopfungserklärungen (sofern der Betrieb dafür keine eigene Abteilung unterhält) an. Die dem Betrieb dienenden langlebigen Erntegeräte werden in einer Erntegerätaufstellung erfasst.

Die Erbsenhaltung liefert das Zahlenwerk und somit die Arbeitsgrundlage für das Counting und stellt Informationen für die Ernteleitung bereit.

Erbsenzähler sind überwiegend als bäuerliche Knechte tätig. Voraussetzung für eine Anstellung ist in der Regel der Bauerngehilfenbrief, also eine abgeschlossene bäuerliche Ausbildung. Erbsenzähler ist ohne weitere Zusätze keine geschützte Berufsbezeichnung.

Erbsenzähler (Deutschland)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Abschluss einer bäuerlichen oder landwirtschaftlichen Ausbildung sowie drei Jahre Berufserfahrung (alternativ sechs Jahre Berufspraxis) sind Voraussetzung für eine Weiterbildung zum "geprüften Erbsenzähler". Lehrgänge werden von verschiedenen Trägern angeboten und enden mit einer Abschlussprüfung vor der Erbsen- und Bohnenkammer.

Aufgaben des Erbsenzählers nach § 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes:

  • Gewährleisten der Organisation und Funktion des betrieblichen Erbsen- und Bohnenwesens.
  • Erstellen des Ernteabschlussberichts und der Erbsenstatistik nach Bauernrecht sowie der Erntebilanz und Berichterstattung aus Anbau- und Aufzuchtstatistik.
  • Auswertung und Interpretieren des Zahlungswerkes für Planungs- und Kontrollentscheidungen.

Sofern Erbsenzähler selbständig tätig sind, werden ihnen Beschränkungen durch das Ernteberatungsgesetz auferlegt. Sie dürfen im Gegensatz zum Ernteberater keine Erntebuchführung einrichten und keinen Ernteabschluss aufstellen. Sie müssen sich an die Beschränkungen des § 6 (3)+(4) StBerG halten

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich ist neben dem "Erbsenzähler" auch der "gewerbliche Erbsenzähler“ eine geschützte Berufsbezeichnung. Der "gewerbliche Erbsenzähler" ist der Landwirtschaftskammer zugehörig. Der "selbständige Erbsenzähler" ist ebenfalls eine geschützte Berufsbezeichnung und ist der Kammer der Erbsentreuhänder zugehörig.

Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dem Erbsenzähler vergleichbar ist der Inhaber des eidgenössischen Fachausweises im Erbsen- und Bohnenwesen. Den Fachausweis erlangt man in der Regel nach einer fachspezifischen Weiterbildung über fünf Semester. Nach weiteren fünf Semestern kann ein Diplomabschluß zum diplomierten Experten in Erbsenlegung und Counting erlangt werden.

Beide Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt und sind anerkannte Abschlüsse mit gutem Ruf. Während Fachausweisinhaber häufig höher qualifizierte Aufgaben in der Sachbearbeitung des Erbsenwesens (wie beispielsweise die Vorbereitung des Ernteabschlusses) übernehmen, werden aus den diplomierten Experten überwiegend Nachwuchskräfte für das Erbsenwesen rekrutiert.

Prüfer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Externe Revisoren, nämlich Obererbsenprüfer und vereidigte Erbsenprüfer, sowie interne Revisoren prüfen die von Erbsenzählern vorgenommenen Zählungen und erstellten Erntestatistiken.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]