Forum:Bilder unter freier Lizenz

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Hallo,

wenn ich ein Buchcover einscanne, darf ich dann das Bild lizenzfrei veröffentlichen?

Hape42 11:50, 26. Dez. 2007 (UTC)

Meines Wissens nein. Ist jedoch nicht der Weisheit letzter Schluss.--Wombi™ 20:25, 26. Dez. 2007 (UTC)
Das Buchcover hat jemand gestaltet, also gehört es erstmal dem. Der hat es wahrscheinlich einem Verlag verkauft, welcher es dann druckte. Wem jetzt das Cover gehört regeln Verträge und Lizenzen zwischen den beiden. Dir gehört daran überhaupt nichts und du darfst froh sein das Cover überhaupt betrachten zu dürfen. In den meisten Büchern etc. wirst du dann auch den Hinweis entdecken, das Vervielfältigung oder Digitalisierung des Buches verboten ist.
Es gibt allerdings, das nur nebenbei, eine etwas abweichende Regel, welche aber nur im englischsprachigen Raum existiert: das Prinzip des Fair-use. Demnach können solche Sachen wie Buchcover oder CD-Cover im Internet verbreitet werden, wenn dieses nur zu vorhergesehen Zwecken geschieht (Formulierung so ähnlich). (das Verändern zu Satirezwecken ist nicht abgedeckt). Im deutschen Rechtsraum kennt man Fair-use nicht. Das Resultat: in der englischen Wikipedia sind Artikel z.B. über Musik-Alben mit Bildern versehen, in der deutschen Wikipedia nicht. --Nequmodiva 08:12, 27. Dez. 2007 (UTC)

Was ist mit Wahlplakaten? Darf ich Wahlplakate hochladen, bearbeiten usw.? Die hängen ja eigentlich überall herum und das Internet ist voll von Fotos davon. Mindworm 14:16, 26. Jan. 2008 (UTC)

Tja, würde man es einscannen wäre es Nein. So herumfotografieren darf man natürlich (natürlich mit Ausnahmen). Wäre das Plakat dann nur Teil einer Landschaft bestünden eigentlich keine Probleme. Fotografiert man es aber genau ab, dann weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, welches Gesetz nun zum tragen kommt. Obwohl ich kaum glaube, dass dir da jemand Probleme machen würde, vorallem angesichts der vielen Bilder solcher Art die bereits durchs Internet kreisen, wobei der Fakt, dass es alle machen, im Ernstfall natürlich keine Entschuldigung ist. Nicht vergessen sollte man bei diesem Fall aber auch das Persönlichkeitsrecht (oder wie das alles korrekt heißt). Satirische Verschandelungen müssen nur Persönlichkeiten des öffenlichen Interesses hinnehmen, wobei es auch da wieder Grenzen gibt. Die Situation ist also nicht ganz wasserdicht. --Nequmodiva 19:36, 26. Jan. 2008 (UTC)
Es geht um das NPD-Wahlplakat(auf dem keine Person zu sehen ist). Ich würde es gerne in den NPD-Artikel einbinden. Das Originalbild stammt auch nicht von mir sondern aus einem Forum. Ich kann es ja mal als "unklar" hochladen. Vielleicht gilt es in diesem Fall auch nicht als Urheberrechtlich geschützt, weil sie nur ein Sprichwort mit einem Bild ausgedrückt haben (sagen sie ja selbst, das mit dem schwarzen Schaf). Mindworm 20:08, 26. Jan. 2008 (UTC)
Lad mal hoch, das scheint mir kein Problem zu sein, nur einen Autor musst Du angeben, schau doch mal in dem Forum, ob da steht, wer es fotografiert hat.--Ichbinich 20:13, 26. Jan. 2008 (UTC)
Da stand nichts, und ich habe es ja auch nicht original hochgeladen sondern "interpretiert". Also hab ich mal "Mindworm" in das Autor-Feld eingetragen. Allenfalls könnte man das durch SVP ersetzen, da hat die NPD es schließlich her.Mindworm 20:19, 26. Jan. 2008 (UTC)

Hmm, ich bin mir ziemlich sicher, dass die Agentur die diesen Schund verbrochen hat darauf ein Copyright darauf hat.--Ichbinich 20:23, 26. Jan. 2008 (UTC)

Tja, es gibt nur zwei sinnvolle Möglichkeiten. Löschen oder benutzen.. wenn du meinst, dass es Ärger gibt, lösch es. Mindworm 20:27, 26. Jan. 2008 (UTC)
Ja ich lösche es besser, mach doch ein eigenes Plakat, welches diesem nachempfunden ist, dagegen hat keiner was--Ichbinich 20:29, 26. Jan. 2008 (UTC)

Ich hätte da auch eine Frage, und zwar: Wie sieht es z.B. mit Screenshots aus Computerspielen aus, die man selbst erstellt hat? Und zum Thema Buchcover: was ist z.B. mit so Sachen wie http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Gold-colored-Legend-of-Zelda-cartridge.jpg - ist das nicht rein rechtlich gesehen auch sowas ähnliches wie ein "Buchcover"? Wieso ist das da dann sogar Public Domain? QuietschfidelesBorstentier 00:53, 3. Feb. 2008 (UTC)

Mein Wissen geht leider nicht so weit...wie es mit Screenshots ist, kann ich leider nicht sagen. Spiele-Cds, -Module u.ä. sind genau genommen natürlich einem Buchcover ähnlich. Doch ich würde folgende Richtlinie empfehlen: Ist es in der Wikimedia erlaubt, ist es auch bei uns erlaubt. Also einfach Lizenzangaben übertragen und Bild hier auch hochladen, falls es benötigt wird.--Wombi™ 10:28, 3. Feb. 2008 (UTC)
Zu Screenshots siehe hier. Zu Produktfotos siehe auf der gleichen Seite an dieser Stelle. --Nequmodiva 13:31, 3. Feb. 2008 (UTC)