Grunzgesetz

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Das Grunzgesetz (kann man nicht mit dem Grundgesetz verwechseln, weil es einfach saublöd ist) ist eine Reihe von Paragraphen, nach denen heutzutage jedes Schwein pfeifen muss. Das Grunzgesetz beschreibt sowohl die Grunzrechte des Staatsbürgers, ab 18 Jahren auch Stimmvieh genannt, als auch seine Grunzpflichten gegenüber dem Staat und der Kirche, vertreten durch die Schweinepriester.

Anwendung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zitate[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Grunz, grunz, grunz - §1 Grunzgesetz
  • Wählt Grunz! - Slogan aus dem letzten Wahlkampf
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