Hilfe:Rechtliches

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Neben den Regeln, die wir selbst für das Schreiben von Artikeln aufgestellt haben, gelten für die Uncyclopedia natürlich auch allgemeine Rechtsvorschriften. Die wichtigsten sind hier aufgezählt. Beachte aber, dass diese Aufzählung nicht vollständig sein muss und keine kompetente Rechtsberatung ersetzt. Schließe vor dem Schreiben eines Artikels eine Rechtsschutzversicherung ab und stelle dich gut mit der örtlichen Abmahnmafia.

Urheberrecht[Quelltext bearbeiten]

Wir halten uns an das deutsche Urheberrecht (warum eigentlich?). Material (Texte, Bilder etc.), das du nicht selbst geschrieben bzw. erschaffen hast, kannst du hier nur verwenden, wenn es keinem Urheberrecht unterliegt (z. B. aufgrund zu geringer Schöpfungshöhe oder weil der Urheber seit 70 Jahren tot ist), oder wenn der Urheber zugestimmt hat (z. B. durch Erteilung einer Lizenz zur Weiternutzung wie Creative Commons, durch Einstellen des Materials in die Public Domain oder durch ausdrückliche Erlaubnis etc.).

Beachte auch, dass dein eigenes Material durch Einstellen in die Uncyclopedia öffentlich wird und du damit der Weiterverwendung im Rahmen einer CC-Lizenz zustimmst. Wenn du das nicht willst, stelle es nicht ein.

Straftatbestände[Quelltext bearbeiten]

Die Gedanken sind frei, aber wenn du sie veröffentlichst, kannst du bereits Gefahr laufen, eine Straftat zu begehen. Zum Beispiel:

§86 StGB Verwendung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen[Quelltext bearbeiten]

Bitte verwende in der Uncyclopedia keine Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, es sei denn, die Verwendung dient der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre oder der Berichterstattung über Geschichte und Zeitgeschehen.

§86a StGB Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen[Quelltext bearbeiten]

Bitte verwende in der Uncyclopedia auch keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

§90 StGB Verunglimpfung des Bundespräsidenten[Quelltext bearbeiten]

Bitte verzichte darauf, den Bundespräsidenten in der Uncyclopedia zu verunglimpfen.

§90a StGB Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole[Quelltext bearbeiten]

Bitte verzichte darauf, die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder und ihre verfassungsmäßige Ordnung zu beschimpfen oder böswillig verächtlich zu machen, und sieh davon ab, die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder zu verunglimpfen. Bitte verübe auch keinen verunglimpfenden Unfug mit ihren Flaggen und Hoheitszeichen.

§90b StGB Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen[Quelltext bearbeiten]

Von der Verunglimpfung sonstiger Verfassungsorgane solltest du dann absehen, wenn du dich damit absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzen würdest.

§91 StGB Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat[Quelltext bearbeiten]

Bitte nutze die Uncyclopedia nicht für die Anleitung zu schweren Gewalttaten, insbesondere nicht (§89 StGB) für die Anleitung zur Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die für die Begehung einer schweren Gewalttat geeignet oder erforderlich sind. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Anleitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst und Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient oder die Anleitung ausschließlich der Erfüllung deiner rechtmäßigen beruflichen oder dienstlichen Pflichten dient, wäre es zwar legal, aber auch dann empfiehlt sich die Uncyclopedia nicht unbedingt als geeignete Plattform.

§95 StGB Offenbaren von Staatsgeheimnissen[Quelltext bearbeiten]

Falls du in den Besitz von Staatsgeheimnissen gelangt bist, bitten wir dich, diese nicht in der Uncyclopedia zu veröffentlichen.

§103 StGB Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten[Quelltext bearbeiten]

Bitte beleidige keine ausländischen Staatsoberhäupter, kein Mitglied einer ausländischen Regierung und keinen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung.

§111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten[Quelltext bearbeiten]

Bitte fordere nicht öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auf. (vgl. aber Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart Az. 4 Ss 42/2007)

§126 StGB Androhung von Straftaten[Quelltext bearbeiten]

Bitte drohe in der Uncyclopedia keinen Landfriedensbruch, Mord, Totschlag, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, schwere Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Raub, räuberische Erpressung oder ein anderes gemeingefährliches Verbrechen an. Bitte täusche auch nicht vor, ein solches Verbrechen stehe bevor.

§130 StGB Volksverhetzung[Quelltext bearbeiten]

Bitte verzichte in der Uncyclopedia darauf, zum Hass, zur Gewalt oder zur Willkür aufzustacheln, und greife nicht die Menschenwürde ganzer Bevölkerungsteile durch Beschimpfung, böswillige Verächtlichmachung oder Verleumdung an.

Bitte leugne, verharmlose oder billige keine Verbrechen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden.

§130a StGB Anleitung und Aufruf zu Straftaten[Quelltext bearbeiten]

Bitte veröffentliche in der Uncyclopedia keine Anleitungen zu den Straftaten, die in §126 aufgezählt wurden, und rufe nicht zu diesen Straftaten auf.

§131 StGB Gewaltdarstellung[Quelltext bearbeiten]

Bitte schildere in der Uncyclopedia keine grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, es sei denn, die Schilderung dient der Berichterstattung über Zeitgeschehen oder Geschichte.

§140 StGB Belohnung oder Billigung von Straftaten[Quelltext bearbeiten]

Bitte verzichte darauf, in der Uncyclopedia Straftaten in einer Weise zu billigen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

§166 StGB "Gotteslästerung"[Quelltext bearbeiten]

Bitte beschimpfe nicht den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer, jedenfalls nicht so, dass dadurch der öffentliche Friede gestört werden könnte. Bitte beschimpfe auch keine inländischen Kirchen, Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsvereinigungen, ihre Einrichtungen oder Gebräuche.

§184 bis §184d StGB Verbreitung pornografischer Schriften[Quelltext bearbeiten]

Bitte nutze die Uncyclopedia nicht für die Verbreitung pornografischer Inhalte, insbesondere nicht gewalt- und tierpornografischer, kinder- oder jugendpornografischer Inhalte.

Jugendschutz[Quelltext bearbeiten]

Die Uncyclopedia ist auch Kindern und Jugendlichen zugänglich, es dürfen also keine jugendgefährdenden Inhalte veröffentlicht werden. Das sind insbesondere (§15 Jugendschutzgesetz): die bereits vom Strafgesetz her strafbaren Inhalte (siehe oben) sowie Inhalte, die

  • den Krieg verherrlichen,
  • Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,
  • besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen,
  • Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder
  • offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden.

Persönlichkeitsrecht und Datenschutz[Quelltext bearbeiten]

Wenn du in der Uncyclopedia Inhalte einstellst, die bestimmte Personen betreffen, achte bitte darauf, ihre Menschenwürde nicht zu verletzen, verzichte auf persönliche Diffamierung, Beleidigung (§185 StGB), üble Nachrede (§186/§188 StGB), Verleumdung (§187/§188 StGB) oder Angriffe auf die persönliche Ehre. Verunglimpfe nicht das Andenken Verstorbener (§189 StGB).

Beachte weiterhin das Recht der Person am eigenen Bild und veröffentliche keine Angaben, die dem Datenschutz unterliegen.

Externe Links[Quelltext bearbeiten]

Wenn du in der Uncyclopedia externe Links einrichtest, achte bitte darauf, dass die verlinkten Seiten keine strafrechtlich relevanten Inhalte enthalten.

Siehe auch[Quelltext bearbeiten]

  • Wikipedia FAQ Rechtliches - so handhabt die Wikipedia rechtliche Fragen. Achte nicht auf den NPOV-Unsinn, der interessiert uns bei der Uncyclopedia nicht.