Konstitutionelle Demokratie

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Die konstitutionelle Demokratie bezeichnet ein fortschrittliches Staatengebilde, in dem die Macht im Land von einigen wenigen zahlungskräftigen und einflussreichen, nichtgewählten natürlichen Personen ausgeht. Das Volk übernimmt hierbei rein repräsentative Aufgaben, z.B. die Aufführung von unbeachtet bleibenden Demonstrationen, das Zahlen von Steuern und das unkritische Hinnehmen von unangenehmen Gesetzesnovellen. Der Vorteil dieses Systems liegt auf der Hand: Entscheidungen werden zügig getroffen, ohne endlose Debattierrunden im Parlament und führen umgehend zum Ergebnis, gelegentlich auch Durchregieren genannt. Die Kaste der Entscheidungsträger nimmt dem Volk alle unangenehme und anstrengende Denktätigkeit ab, deshalb ist es auch überflüssig dergleichen in den öffentlichen Schulen zu unterrichten, was eine Reduzierung der Schulpflichtzeit auf 5 Jahre gestattet und einen rechtzeitigen Eintritt in das Erwerbsleben ermöglicht, um schon mal für die Rente vorzusorgen.
Auch Erbfolgestreitigkeiten, wie es sie bei früheren Monarchien gab, sind völlig ausgeschlossen, da sich die Besetzung der hohen Ämter nach marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten richtet.

Siehe auch