Kragenkohäsion

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Kompositum, entlehnt aus dem Mittelhochdeutschen Krage i.S.v. "Hals, Halsbekleidung", und lat. cohaerens, dem Partizip des Präsens von cohaerere "zusammenhängen, verbunden sein".

Kragenkohäsion ist diejenige Kraft, deren Vektoren in ventraler Richtung sich überkreuzend dynamischen Zugkräften entgegenwirken, so dass ein fester Zusammenhalt des Kragens gewährleistet bleibt. Häufig wird Kragenkohösion durch konstruktive Merkmale des Kragens selbst erzeugt, z.B. durch den obersten Hemdknopf. Eine solche immanente Kragenkohäsion ermöglicht auch dann einen festen Schluss des Kragens, wenn keine zusätzlichen Kragenverschlüsse verwendet werden.

Aus modischen Erwägungen kam allerdings dem separaten Kragenverschluss als Ausdruck von Individualität und Status besondere Bedeutung zu, so dass durch zunehmende Verbreitung von Knöpfen und die Tendenz, das Halstuch zur farblichen Akzentuierung der Garderobe über dem Kragen zu binden, die Kragenkohäsion in der Praxis in zwei richtungsgleich wirkende Kraftkomponenten zerfällt. Die immanente Kragenkohäsion wird, z.B. durch eine Krawatte oder Fliege, um eine induzierte Kragenkohäsion ergänzt.

Das Kräfteverhältnis wird üblicherweise mit 1:3 zugunsten der induzierten K. angegeben, wobei in den frühen 1990er Jahren immer häufiger Kragen ohne eigene Verschlussvorrichtung aufkamen (sogenannte Variokragen). Daher mussten bisweilen auch Träger traditioneller Hemdschnitte, die dieser Entwicklung durch das Offenlassen des obersten Knopfes als Ausdruck modischen Avantgardismus Tribut zu zollen trachteten, der alleinigen Wirkung der induzierten K. vertrauen.

Der Kragenkohäsionskoeffizient H wird wesentlich determiniert durch die Kragenverschlusskraft V1. Bei Kragenverschlüssen, deren Wirkung auf der Verknotung des Verschlussmaterials beruht (sogenannte topologisch induzierte K.), ist V1 hauptsächlich von der Reibflächenhaftigkeit des Kragenverschlussmaterials abhängig.

Aus den Kragenkohäsionskoeffizienten H1 des Kragens selbst und H2 des Kragensverschlusses ergibt sich die Gesamtkohäsionskraft HX.

Aus biomechanischen Erwägungen sollte HX bei für den Kragenträger passender Weite des Kragens bei völligem Kragenschluss in Ruhelage nahe 0 Nm liegen, so dass nur bei dynamischen Zugbelastungen ein Öffnen des Kragens verhindert wird. Sofern HX für einen längeren Zeitraum den trachealen Elastizitätswiderstand überschreitet, kann eine dauerhafte zerebrale Schädigung durch Strangulation nicht ausgeschlossen werden (sogenannte Kragenkohäsionsimbezilität).

Im Strafvollzug kommt der letalen Kragenkohäsion besondere Bedeutung zu. Durch erhebliches Überschreiten der empfohlenen Richtwerte für HX wird der Delinquent durch Abschnüren der Carotis oder der Zusammenpressen der Luftröhre erdrosselt (vgl. Garrotte).

siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]