Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ermöglicht es Angehörigen der werktätigen Bevölkerung, sich der Tatsache zu versichern, dass sie immer noch gesetzlich als krank einzustufen sind. Die Diagnose wird dabei erleichtert durch Beitragssätze in Höhe von derzeit 13% bis 26% (letzterer: AOK).
Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Mitgliedsbeiträge für inhaltsleere Mitgliederzeitschriften und Esoterikseminare zu verschleudern. Eine weitere wichtige Aufgabe besteht im Auffüllen der Kaffeekasse und der Inanspruchnahme des Wartungsservices für die Kopierer. Laut Jahresbericht der Gesetzlichen Krankenversicherungen werden zudem 90% der Mitgliedsbeiträge für den Entwurf von Merkblättern, Erinnerungsschreiben bei Arbeitgeberwechsel und Werbesendungen verprasst.
Prävention[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die gesetzlichen Krankenkassen haben erkannt, wie bedeutend der Einfluss von Stress auf die Lebenserwartung ist. Stress hat dabei den wünschenswerten Effekt, zu einem kurzen, und für das Gemeinwohl kostenneutralen Tod nach Erreichen des individuellen Beitragsmaximums zu führen. Darum wird Stress von der gesetzlichen Krankenversicherung uneingeschränkt gefördert. Die diesbezüglichen Maßnahmen reichen von einkommensprogressiven Beitragssätzen, über Zuzahlungen des Versicherten und Praxisgebühren bis hin zu Leistungsausschlüssen bei Zahnersatz und Sehhilfen.
Leistungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Leistungsprinzip. Das bedeutet, wer besonders viel für die Instandhaltung des Gesundheitswesens geleistet hat, wird mit überproportionalen Gewinnausschüttungen belohnt. Langjährige Alkoholiker und Nikotinisten sind gerngesehene Kunden bei der gesetzlichen Krankenversicherung und dürfen mit erstklassigen Lebertransplantationen und hochkarätiger Strahlentherapie rechnen.
Wer dagegen das Gesundheitssystem belastet, indem er lediglich pillepalle Antibiotika für 20 Euro von der Apotheke schnorrt, und höchstens einmal im Quartal zum Arzt geht, der bekommt in Gestalt von Praxisgebühr und Eigenanteil an den Rezeptkosten die saftige Rechnung seines unverantwortlichen Verhaltens zu spüren.
Um jedoch unbillige Härten bei der Umsetzung des Leistungsprinzips zu vermeiden, hat der Gesetzgeber entsprechende Gebührenbefreiungen vorgesehen. Dazu ist lediglich eine Schufa-Auskunft in Verbindung mit einem polizeilichen Führungszeugnis und den Steuererklärungen der letzen 7 Jahre notwendig. Wenn dann dieses invers inflationsbereinigte Durchschnittseinkommen zuzüglich eines fiktiven Einkommens in Höhe von 1500 Euro netto den Arbeitslosenhilfesatz eines Alleinstehenden unterschreitet, besteht Anspruch auf Befreiung von Praxisgebühren und Eigenanteil an Rezeptgebühren.
Rechtslage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Mit Rechtsgültigkeit zum 1.1.2008 tritt das Solidaritätskrankenpaktgesetz in Kraft. Demnach werden freiwillig pflichtversicherte Arbeitnehmer und Selbständige freiwillig verpflichtet, die Patenschaft für einen arbeitslosen Neonazialkoholiker aus Ostdeutschland zu übernehmen. Wer freiwillig die Patenschaft für mehr als einen alkoholkranken Neonazi übernimmt, erwirbt zudem das Recht, eine Gebisssanierung vollkommen leistungsfrei mit dem Zahnarzt abrechnen zu dürfen.
Zum 1.1.2009 hat der Bundestag das Krankenmehrwertversackungsgesetz beschlossen, wonach die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung an die Mehrwertsteuer gebunden sein werden. Im Zuge dieser Preisbindung werden die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren schrittweise von durchschnittlich 14% über 20%, 25%, 29%, 36% auf 42% angehoben.
Geplant ist ferner zum 1.1.2010 das Krankenprivatisierungseinziehungsgesetz. Demnach hätten freiwillig versicherte Mitglieder privater Krankenversicherungen ab 1.6.2011 einen gesetzlichen Anspruch auf Zwangseingliederung in das System der gesetzlichen Krankenversicherungen bei gleichzeitiger Beibehaltung aller Beitragsverpflichtungen. Die Versicherten erhalten dadurch die obligatorische Möglichkeit, zusätzlich zu ihrer privaten Gesundheitsvorsorge eine Teilmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wahrnehmen zu müssen, ohne Krankengeld oder sonstige Leistungsnachteile der GKV in Anspruch nehmen zu können. Als besonderer Leistungsanreiz wird den privat Versicherten daher ein ermäßigter Beitragssatz in Höhe der fünffachen Beitragsbemessungsgrenze gewährt.
Durch das zum 1.12.2011 in Kraft tretende Krankheitseigenleistungsgesetz erhalten die gesetzlich Versicherten zudem die Möglichkeit, ab einem Selbstbehalt von 24.000 Euro pro Jahr auf jegliche Erstattungsleistungen zu verzichten. Die dadurch entstehende Versorgungslücke kann jedoch weiterhin durch staatlich geförderte Privatvorsorge gedeckt werden. Der maximale Fördersatz beträgt dabei maximal 0.00035 vom Hundert, jedoch nicht mehr als 23 Eurocent pro Jahr.
Die gesundheitliche Eigenverantwortung der Versicherten soll weiter durch das geplante Zerebralspastikgesetz gefördert werden, welches voraussichtlich am 1.3.2013 in Kraft treten wird. Demnach hätten Versicherte, die keine oder nur geringe Krankenversorgungsleistungen in Anspruch nehmen, die Möglichkeit, den doppelten Beitragssatz zu entrichten. Durch die Rückgabe unbenutzter Vitamintabletten erwirbt der Versicherte zudem das Recht auf einen warmen Händedruck seines Hausapothekers.
Artikel der Woche 45/2007
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