33.269
Bearbeitungen
(Rücknahme 123189 der Änderungen durch Ichbinich (Diskussion).) |
K (Änderungen von Benutzer 87.123.110.2 (Diskussion) rückgängig gemacht und die letzte Version von Ichbinich wiederhergestellt.) |
||
|
Das '''Grundgesetz''' (Abk. GG), ist das seit der massiv erhöht empfundenen [[Terror]]gefahr dehnbare und umgehbare verfassungsartige Büchlein, welches den deutschen Landes- und Bundesfürsten die Allmacht über die Bevölkerung auf deutschem Grund und Boden, deswegen Grundgesetz, sichert. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Dritten Reich werden von der Obrigkeit den heutigen Bürgern dort gewisse Basisrechte - wie zum Beispiel das Recht auf Leben - zugestanden, ohne jedoch zu vergessen, dass der Bürger stets gläsern bleiben muss um ihn zu kontrollieren.
Oberster Hüter des Grundgesetzes und damit der Verfassung ist
==Geschichte==
===Grundrechte===
Die Grundrechte stellen eine Art Schranke vor staatlicher Willkür dar. In vielen Ländern der Erde fängt die Verfassung damit an, dass das Leben seiner Bewohner zu schützen sei, nicht so das germanische Grundgesetz. Der erste Satz lautet wie folgt: "Artikel 1. Die [[Würde]] des Menschen ist unantastbar." Das ist mit Absicht so gemacht. Dies verhindert nämlich die Verfolgung von Verbrechern, da Haft und Strafe gegen die Würde des Menschen gehen. In Anbetracht dessen, dass nach dem Zusammenbruch des Nazireiches noch etliche [[
Dem Beispiel des Artikel 1 folgend sind die weiteren Artikel.
| |||