Grundgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Grundgesetz''' (Abk. GG), ist das seit der massiv erhöht empfundenen [[Terror]]gefahr dehnbare und umgehbare verfassungsartige Büchlein, welches den deutschen Landes- und Bundesfürsten die Allmacht über die Bevölkerung auf deutschem Grund und Boden, deswegen Grundgesetz, sichert. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Dritten Reich werden von der Obrigkeit den heutigen Bürgern dort gewisse Basisrechte - wie zum Beispiel das Recht auf Leben - zugestanden, ohne jedoch zu vergessen, dass der Bürger stets gläsern bleiben muss um ihn zu kontrollieren.
 
Oberster Hüter des Grundgesetzes und damit der Verfassung ist [[Wolfgangdas Schäuble]]Bundesverfassungsgericht, undwelches aber in der neuesten Verletzung der Bürgerrechte durch die vonDatenspeicherung ihmbei gegründeteTelefon und [[StaSi 2.0Internet]] nicht einschreiten kann, da es sich aktuell mit der von der Linkspartei bezweifelten Verfassungskonformität des Einsatzes deutscher Tornados in Afghanistan befassen muss.
 
==Geschichte==
 
===Grundrechte===
Die Grundrechte stellen eine Art Schranke vor staatlicher Willkür dar. In vielen Ländern der Erde fängt die Verfassung damit an, dass das Leben seiner Bewohner zu schützen sei, nicht so das germanische Grundgesetz. Der erste Satz lautet wie folgt: "Artikel 1. Die [[Würde]] des Menschen ist unantastbar." Das ist mit Absicht so gemacht. Dies verhindert nämlich die Verfolgung von Verbrechern, da Haft und Strafe gegen die Würde des Menschen gehen. In Anbetracht dessen, dass nach dem Zusammenbruch des Nazireiches noch etliche [[CDU|FaschistenFaschist]]en in Politik, Justiz, Armee und auch sonst überall herumwuselten, sicherte dies der jungen Republik ihre Existenz, da so die Elite des Landes nicht ins Gefängnis musste. Die einzigen Nazijäger waren die Besatzungsmächte der [[USA]], der Sowjetunion und der Mossad, der den Eichmann und ein paar andere gefangen hat. Deutschlands obere 10.000 hatten daran natürlich eher weniger Interesse.
 
Dem Beispiel des Artikel 1 folgend sind die weiteren Artikel.

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