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Unumstritten ist die Rechtsprechung freilich nicht. Neben der konsequenten Ablehnung der Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage in Angelegenheiten der kapitalen Scharfgerichtsbarkeit wird auch die laxe Haltung im Umgang mit Sittlichkeitsverbrechen kritisiert. Unbestritten sind demgegenüber auch international die Verdienste bei der Ausgestaltung der sog. Schweinehundtheorie, die auf den gleichnamigen Gerichtspräsidenten zurückgeht.
Aktuelle Herausforderungen an das Gericht sind die zunehmenden blasphemischen Äußerungen gegen den ehemaligen Bundeskanzler [[Gerhard Schröder]] sowie der sog. [[Karikaturenstreit]], bei den das Gericht zu klären haben wird, ob es tatsächlich noch Reste von Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik gibt.
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