Hartz-IV: Unterschied zwischen den Versionen
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→Urteile
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* Mit Ausnahme von Kleinstgeschenken sind alle Zuwendungen, die der Bezieher erhält, auf den Regelsatz anzurechnen. Wohlwollenden Großeltern der Bezieher wird daher empfohlen, deren Nahrungsmittel in Gaststätten für diese zu ordern.<ref>Würde der Bezieher selbst eine Speise ordern, wäre diese, selbst oder vielmehr gerade wenn ein Großelternteil bezahlt, als zusätzliches Einkommen zu betrachten und würde somit eine Leistungskürzung in voller Höhe begründen. Uneinigkeit besteht in der Rechtswissenschaft darüber, ob und ggf. inwieweit das übliche Trinkgeld leistungsmindernd anzurechnen ist, möglicherweise selbst dann, wenn dieses gar nicht gegeben wird, da ja die trinkgeldbegründende, grundsätzlich geldwerte Leistung, unbeachtlich dessen erbracht wurde. Dies gilt selbstverständlich nicht für die Selbstbedienungsgastronomie; hier ist jedoch unter Umständen nicht gezahltes Toilettengeld anzurechnen.</ref> Der daraus resultierende Minderbedarf ist meldepflichtig und bei der nächsten Zahlung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls ist auch eine Kürzung der Rente der Schenkenden in Erwägung zu ziehen.
* Klassenfahrten, deren Kosten den Regelsatz für den entsprechenden Zeitraum übersteigen, müssen bezahlt werden. Unterschreiten die Kosten allerdings den Regelsatz, wird der dadurch eingesparte Betrag zurückgefordert.
* Bezieher haben keinen Anspruch, sich einen bestimmten Sachbearbeiter auszusuchen oder diesen abzulehnen. Dabei betonte das Gericht ausdrücklich, dass sich im spezifischen Fall der Sachbearbeiter sogar wegen seiner umfassenden Berufserfahrung im Umgang mit Härtefällen besonders für diese Tätigkeit eigne. Geklagt hatte ein jüdischer Holocaust-Überlebender, dem ein NPD-Mitglied, welches im vorherigen Beruf Lageraufseher in Auschwitz-Birkenau war, als Sachbearbeiter zugewiesen worden war. Noch bevor in zweiter Instanz ein Urteil gesprochen werden konnte, verstarb der Kläger nach einem vom Jobcenter angeordneten Wohnsitzwechsel in einem [[Braunes Loch|Braunen Loch]] als Folge einer aus bislang ungeklärten Gründen von ihm begonnenen Schlägerei mit der örtlichen Bevölkerung, wie der Dorfpolizist berichtete. Der Dorfnotar teilte in diesem Zusammenhang dem Jobcenter mit, dass der Verstorbene als letzten Willen verkündet hatte, seine Verwandtschaft, ebenfalls Bezieher von ALG II, möge „seinen liebgewonnenen neuen Nachbarn“ im Falle seines Todes zu seinen Ehren ein üppiges Bankett ausrichten. Da es sich hierbei um keine durch den Regelsatz gedeckte Leistung handelt, entschied das Jobcenter unbürokratisch, das dafür benötigte Geld vorzuschießen und mit den Leistungsansprüchen der nächsten 40 Jahre zu verrechnen. Unerklärlicherweise wurde, so berichtete die Trauergemeinde, diese gegen Ende der Gedenkveranstaltung auf dem von den 30 Anverwandten gemeinsam bewohnten Anwesen Opfer eines heimtückischen Raubüberfalls, bei dem die gesamte Anverwandtschaft getötet und ihr gesamtes Hab und Gut entwendet wurde. Angesichts des nachvollziehbaren Schocks sieht sich die Trauergemeinde außerstande, der Polizei sachdienliche Hinweise zu den Tätern zu geben. Bundeskanzlerin [[Angela Merkel]] sprach in diesem Zusammenhang von einer das Gemeinwohl insbesondere angesichts der ohnehin schon sehr schwierigen Haushaltslage in unerhörter Weise schädigenden abscheulichen Tat und forderte
* Die Abwrackprämie für Altfahrzeuge ist ebenfalls vollständig mit der Regelleistung zu verrechnen. Die Rückfrage des Klägers vor dem erstinstanzlichen Gericht, ob dieses denn auch gelte, wenn er seine Bundeskanzlerin zum Alteisen gäbe, ergab als zusätzliches Urteil eine 60%-ige Leistungskürzung. Diese wurde in zweiter Instanz für unrechtmäßig erklärt. In dritter Instanz wurde schließlich entschieden, dass die als Folge des erstinstanzlichen Urteils zu wenig gezahlte Leistung keinen Anspruch auf Nachzahlung begründe.
* Auch Sammelgegenstände mit hohem Nenn-, aber geringem Verkaufswert müssen verkauft werden. In Härtefällen – wenn der Bezieher z.B. eine wertvolle Sammlung von Büsten der bisherigen Bundespräsidenten verkaufen müsste – sind jedoch Ausnahmen möglich.
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