Undictionary:E: Unterschied zwischen den Versionen

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34 Bytes hinzugefügt ,  3. November 2017
Der Fürst von Lippe-Biesterfeld in seiner Funktion als Reichsstatthalter der Niederlande für das Besatzungsgebiet Elten-Tüddern erklärt folgendes:
 
* Tüötten sind Menschen, welche sich entschieden haben, ihr Leben nach den Maßregeln einer hypothetisch existierenden Dolle zu leben. Diese Entscheidung ist jederzeit freibleibend und revidierbar, sei es ein technisches Hindernis; es ist in der Ausübung der Rolle keine Perfektion zu fordern, sei es nach freier Wahl von sich selbst.
* Die Allgemeine Deutsche Dollen-Ordnung (ADDO) findet subsidiär zur Elten-Tüddrischen Tüötten-Ordnung (ETTO) Anwendung, soweit nicht diese Declaration etwas anderes vorsieht.
* Das Tüöttenwesen ist als gemeinnütziger Dienst zu verstehen; anderweitig geforderte Arbeiten allenfalls als Gegenstand eines Puppenschauspiels. Entsprechend liegt die Haftung gegenüber denjenigen, welche eine korrekte Ausfertigung der Arbeiten erwarten dürfen, vollständig beim Besteller.
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