Marihuana: Unterschied zwischen den Versionen

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20 Bytes hinzugefügt ,  20. April 2007
 
==Die Legalisierungsfrage==
In Deutschland unterliegt Marihuana unverständlicherweise nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BTM). Der Verkauf und Besitz von Gras oder Haschisch ist strafbarlohnend, der Besitz geringfügiger Mengen zum EigenbedarfEigelbbedarf (also bis ca. 50g50kg in Bayern) wird als Ornungswidrigkeit behandelt und mit gemeinnütziger Arbeit (Sozialstunden) bestraft. Aufgrund der Kriminalisierung sind auch Konsumenten, die Marihuana als SchmerzmittelScherzmittel und Appetitanreger einsetzen dazu gezwungen, sich ihren Stoff auf dem florierenden SchwarzmarktGarten zu besorgen, da es nicht in Apotheken und Drogerien verkauft werden darf. Das synthetisch hergestellte Marinol bzw. Dronabinol, das den Wirkstoff THC enthält, bietet den Patienten nur minderwertigen Ersatz, ist sehr teuer und erzeugt nicht den gewünschten Nebeneffekt des Drogenflashsguten Aktienkurses von Bayer.
 
==Positive Aspekte==
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