Marihuana: Unterschied zwischen den Versionen

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2 Bytes hinzugefügt ,  21. August 2007
 
==Die Legalisierungsfrage==
In Deutschland unterliegt Marihuana unverständlicherweise dem Betäubungsmittelgesetz (BTM). Der Verkauf und Besitz von Gras oder Haschisch ist strafbar, der Besitz geringfügiger Mengen zum Eigenbedarf (also bis ca. 50g) wird als OrnungswidrigkeitOrdnungswidrigkeit behandelt und mit (mehr oder weniger) gemeinnütziger Arbeit (Sozialstunden) bestraft. Aufgrund der Kriminalisierung sind auch Konsumenten, die Marihuana als Schmerzmittel und Appetitanreger einsetzen, dazu gezwungen, sich ihren Stoff auf dem florierenden Schwarzmarkt zu besorgen, da es nicht in Apotheken und Drogerien verkauft werden darf. Das synthetisch hergestellte Marinol bzw. Dronabinol, das den Wirkstoff THC enthält, bietet den Patienten nur minderwertigen Ersatz, ist sehr teuer und erzeugt nicht den gewünschten Nebeneffekt des Drogenflashs.
 
==Positive Aspekte==
Anonymer Benutzer

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