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(→Rechtslage: sachlicher fehler) |
K (sind bestimmt eine Menge sachliche Fehler drin, aber just diese Änderung will mir überhaupt nicht einleuchten) |
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Durch das zum 1.12.2011 in Kraft tretende Krankheitseigenleistungsgesetz erhalten die gesetzlich Versicherten zudem die Möglichkeit, ab einem Selbstbehalt von 24.000 Euro pro Jahr auf jegliche Erstattungsleistungen zu verzichten. Die dadurch entstehende Versorgungslücke kann jedoch weiterhin durch staatlich geförderte Privatvorsorge gedeckt werden. Der maximale Fördersatz beträgt dabei maximal 0.00035 vom Hundert, jedoch nicht mehr als 23 Eurocent pro Jahr.
Die gesundheitliche Eigenverantwortung der Versicherten soll weiter durch das geplante Zerebralspastikgesetz gefördert werden, welches voraussichtlich am 1.3.2013 in Kraft treten wird. Demnach hätten Versicherte, die keine oder nur geringe Krankenversorgungsleistungen in Anspruch nehmen, die Möglichkeit, den doppelten Beitragssatz zu entrichten. Durch die Rückgabe
[[Kategorie:Gesundheit]]
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