UnNews:Schade! Inzest in Deutschland bleibt strafbar

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Karlsruhe (Deutschland), 13.03.2008:

Bei aus Inzucht entstandenen Kindern ist wenigstens klar, wer der Vater ist. Viele Millionen Euro, die sonst für Vaterschaftstest verpulvert werden, könnten so gespart werden!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute entschieden, dass der Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern strafbar bleibt. Geklagt hatte der 30-jährige Patrick S., der mit seiner 23-jährigen Schwester Susan K. (Nachnamen nicht abgekürzt, sondern wirklich so!) stolze vier Kinder zeugte, von denen immerhin zwei völlig gesund sind. So manche Partei würde sich über einen solchen 50%-Wert freuen. Deutschland schafft es damit einmal mehr nicht dem leuchtenden Beispiel anderer europäischer Länder wie Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Spanien oder Portugal zu folgen, in denen Inzest straffrei ist. Obwohl sich viele Politiker der genannten Länder mit dem Hinweis einmischten, man erkenne doch an ihrer Bevölkerung „eindeutig“, dass Inzucht „nichts“ ausmache, ließen sich die deutschen Richter nicht beeinflussen. Die Begründung des Gerichts war ebenso kurz wie einleuchtend: „Herrenrasse geht mit Inzucht niemals nicht!“

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]