Straßenverkehrsordnung

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"Mit Gesetzen ist es wie mit Würstchen. Es ist besser, wenn man nicht sieht, wie sie gemacht werden." (Otto von Bismarck; 1871-1890)


Die Straßenverkehrsordnung (oft auch als StVo) ist eine Empfehlung für Autofahrer auf den Straßen der BRD GmbH und gilt für Fußgänger und Radfahrer nicht. Sie soll für Recht und Ordnung auf der Straße sorgen und wird durch die Karnevalstruppe Polizei kontrolliert. Oftmals zockt diese Truppe die Autofahrer ab und fordert Geld bei Nicht-Beachtung der Empfehlungen.

Dieses Schild signalisiert, dass ab hier das Recht des Stärkeren gilt.
Der Autofahrer muss beim Einbiegen blinken und dann ohne Vorwarnung herausfahren.

Geschwindigkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die auf den Straßen vorzufindenden Schilder mit den verwunderlichen Zahlen empfehlen den Autofahrern eine Geschwindigkeit. Diese kann eingehalten werden, meist interessieren sie aber niemanden, wodurch alle schneller fahren. Ausnahmen hier sind Rentner und Fahranfänger.

Vorfahrtsregeln[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die sogenannten Vorfahrtsregeln sollen den Verkehr regeln, sodass Unfälle vermieden werden. Das wohl bekannteste Schild zur Vorfahrtsregelung ist das Spiegelei. Hier muss der Autofahrer aussteigen und ein Stück des Schildes essen. Das sechseckige Stoppschild empfiehlt dem Fahrer anzuhalten, jedoch fahren die meisten einfach drüber und fordern ihre bedingungslose Vorfahrt.

Rechtsfahrgebot[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie der Name schon sagt wird man gebeten Rechts zu fahren. Diese Regelung gilt allerdings nur für Bürger des Dritten Reiches. Dadurch das man rechts fahren soll, kann wahlweise auch der Standstreifen auf einer Autobahn als Überholspur genutzt werden.

Halten und Parken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

So parkt man richtig.

Grundsätzlich ist es DHL und Amazon Postboten gestattet überall zu halten und zu parken. Ebenfalls ist es allen gestattet so zu parken, dass man nicht weit laufen muss. Parkplatzmarkierungen können eingehalten werden, zeigen allerdings nur eine mögliche Parkrichtung.

Fußgänger und Radfahrer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für beide Verkehrsteilnehmer gilt die StVo nicht. Ein Beweis hierfür sind rote Ampeln. Diese dürfen durch beide überquert werden ohne vorher den Verkehr zu beobachten. Seltene Ausbrecher aus dieser Regelung ist der Alman. Dieser denkt er dürfe bei Rot nicht die Ampel überqueren und bleibt dann vor dieser stehen.

Ein wichtiger Lernspruch der schon im Kindergarten zu diesem Thema gelehrt wird ist:

"Bei Rot darfst du gehen, bei Grün musst du stehen."