Abstandshalter
Abstandshalter oder Abstandshalterin war bis vor Kurzem ein fast ausgestorbener Beruf. Erst nach Silvester 2015 wurde er wiederbelebt, allerdings noch mit recht bescheidenen Forderungen zu den empfohlenen Abmessungen: anfangs noch eine Armlänge. Schon Wochen später das andere Extrem: die Forderung nach einem Abstandshalter mit Mittelmeerbreite. Beides erwies sich in der Praxis als unzweckmäßig oder gar undurchführbar, so dass man sich ab 2019 als Kompromiss auf eine Länge von 1,5 bis 2 m einigen konnte. Auf einer abtrünnigen Insel galten 6 Fuß, nur haben auch die Briten nur zwei Füße, so dass die Anschaulichkeit des Abstandes sich verschlechterte. Also wenn schon keine SI-Maßeinheiten verwendet werden, dann wären zwei Armlängen (siehe Bild) die bessere Wahl.
Die Kontrolle der Durchsetzung übernahm das jeweilige Ordnungsamt, da wegen Verstoß gegen Seuchenschutzgesetz in Gottes freier Natur gerne Ordnungsstrafen in Höhe von etwa 250 Euronen erhoben werden konnten, also erheblich mehr, als durch Verfolgung von Parksündern zu erzielen wäre. In der Folge wurde das ordnungswidrige Parken praktisch straffrei, weil die Politessen alle in den Parks hinter den Büschen auf der Lauer lagen, ob sich da Personen aus unterschiedlichen Haushalten ohne Abstandshalter aufhielten. (Von diesem Einnahmen-Boom zehrt der städtische Haushalt so mancher Stadt noch heute.)