Amtssprache

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In einer Form der sogenanten "Deutschen Sprache" (siehe Deutsch), der Amtssprache, wird vielfach durch eine unzusammenhängende Aneinanderreihung von Silben versucht, eine besonders gebildet und intellektuell erscheinende Ausdrucksform zu finden. Dies erfolgt vielfach unter dem altrömischen Motto: "Situs Wila Tinis Ita Bernit" (siehe auch Phonetik).

Die Amtssprache ist die amtlich vorgeschriebene Sprache eines Landes, die von den Behörden beim Kontakt mit Bürgern zu verwenden ist. In Deutschland ist dies kraft einer Regelung im Grundgesetz die sogenannte "deutsche Sprache" (siehe Deutsch). Sie wird auch bei Gerichten und in Gesetzen verwendet und zeichnet sich durch äusserst einfache, klare Sprachführung zur Erleichterung der Verständigung aus.

Ein typisches Beispiel ist die völlig einfache und klare gesetzliche Regelung zum "Gutgläubigen Erwerb" in § 931 Abs. 1 BGB (Zitat)

"Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte."

oder zur "Vindikationszession" in § 934 BGB: (Zitat)

"Gehört eine nach § 931 veräußerte Sache nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber, wenn der Veräußerer mittelbarer Besitzer der Sache ist, mit der Abtretung des Anspruchs, anderenfalls dann Eigentümer, wenn er den Besitz der Sache von dem Dritten erlangt, es sei denn, dass er zur Zeit der Abtretung oder des Besitzerwerbs nicht in gutem Glauben ist."

Durch diese einfache und klare Sprachführung wird auch Personen mit mangelhafter Sprachkenntnis eine Teilnahme am deutschen Rechtsverkehr ermöglicht.

Auch deutsche Politiker bemühen sich - insbesondere im Wahlkampf - leicht und verständnisvoll klare Aussagen zu treffen. Auch hier ein Beispiel der hohen Sprachkunst solcher Personen (z.B. eines bayerischen Ministerpräsidenten):

"An meiner Frau schätze ich äh..., ja gut äh...., die.... äh, Attraktivität, die sie über all diese Jahre behalten hat, und äh und die absolute äääääääh....Familienorientiertheit."

"Wir beide, wir haben Humor. Sie...in der Praxis! Ich...in der Theorie."

"Wenn heute eine Familie ein Kind bekommt, eine Frau mit ihrem Mann oder umgekehrt, wenn ein Kind, wenn ein Kind zur Familie kommt..."

"Ich möchte im Konsens so weit das nur geht mit den widerstrebenden Interessen in Deutschland Lösungen erzwingen."

"Ich halte es für unverantwortlich, dass sie ein paar Tage später aus Wahlkampfgründen eine Position eingenommen habe, die ich für unverantwortlich halte."

siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]