Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Zensur findet nicht nach 14 Uhr statt!
~Motto der BPjM
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist eine Erholungsresort für angespannte Beamte. Das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit wird hierfür als Ausrede benutzt um sich schon morgens mit einer Jumbotüte Popcorn einen Hollywood-Actionfilm reinzuziehen, den sie angeblich zu jungen Interessenten vorenthalten um nach dem gemeinsamen Frühstück weiter an Spielekonsolen die Zeit zu verdaddeln. Beim Mittagessen wird wie üblich getratscht und nebenbei der Index erweitert. Ab 14 Uhr besteht keine Anwesenheitspflicht mehr, damit die Mitarbeiter einen Ausgleich zur starken psychischen Belastung erfahren können, die sie beim Vorkonsum der Auswüchse unserer modernen Medienlandschaft selbstaufopferungsvoll auf sich genommen haben.
Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Schon in der Weimarer Republik gab es eine Oberprüfstelle für Schund- und Schmutzschriften, deren Staatsbedienstete zu der Zeit noch anderer Laster frönten. 1954 führte die junge Demokratie die Tradition unter dem Namen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) fort. Das Aufgabenprofil blieb ähnlich, so versuchte man weiterhin die sexuelle Aufklärung der Jugend zu unterbinden. Mit einer Gesetzesnovelle im Jahre 2003 und der Unbenennung in BPjM wurde auf Drängen der gelangweilten Mitarbeiter das Kompetenzspektrum ausdrücklich erweitert: Ziel ist es nun die neuen Medien ausgiebig zu "prüfen".