Bundesmonopolverwaltung für Leitkultur
Die Bundesmonopolverwaltung für Leitkultur mit Sitz in Elmshorn hat als Oberbehörde des Bundes das Leitkulturmonopol zu verwalten.
Aufgabe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Hauptaufgaben der Bundesmonopolverwaltung für Leitkultur sind die Übernahme der im Monopolgebiet hergestellten Rohkultur aus den rund 47.500 klein- und mittelständischen Kulturbetrieben sowie die Filterung, Aufbereitung und Verwertung dieser Rohkultur. Hierfür unterhält die Bundesmonopolverwaltung einige Kulturanstalten zur Aufbereitung der Rohkultur. Die so hergestellte Neutralkultur entspricht geschmacks- und kulturpolitischen Vorschriften und wird an Produzenten verschiedener Endkulturprodukte vermarktet. Kontrolliert wird dies in Geschmackslabors der Bundesmonopolverwaltung in Elmshorn.
Rechtliche Grundlage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Behörde soll das Leitkulturmonopol verwalten, das seinem Inhalt nach eine bundeseinheitliche Marktordnung für Leitkultur mit geschmacks- und kulturpolitischen Zielsetzungen, seiner Form nach ein Geschmacksmonopol gemäß den Artikeln 5, 7, 8, 10, 12, 16, 18, 19, 22, 37, 102, 115a und 116 des Grundgesetzes ist. Im Jahr 2004 verlor die Bundesmonopolverwaltung für Leitkultur vor dem Europäischen Gerichtshof einen Rechtsstreit um den Import von Popkultur aus Mitgliedsstaaten der EU im sogenannten Holzmichel-Urteil.
Steuereinnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die erzielten Steuereinnahmen betrugen im Jahr 2001 2,1 Mrd Euro. Geregelt ist die Besteuerung der Rohkultur im Gesetz über das Leitkulturmonopol (LeitkMonG]) vom 15. September 1935 (RGBl. I, S. 405), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zur Geschmacksordnung vom 3. Februar 1998 (BGBl. I, S. 3105, 3074).
Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs fiel das Monopol der Geschmacksgestaltung, da nun billige Kulturimporte aus dem Ausland zugelassen werden mussten. Um nun die heimischen Erzeuger weiter zu fördern, werden ihnen deutlich höhere Preise pro Tonträger Rohkultur gezahlt, als am Markt später für das Endprodukt nach Aufbereitung zu erzielen wäre. Der Zuschussbedarf aus dem Bundeshaushalt beträgt derzeit etwa 250 Millionen Euro jährlich.