Diskussion:Auge um Auge, Zahn um Zahn

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Ergänzung bzw. Richtigstellung[Quelltext bearbeiten]

Das Prinzip "Auge um Auge Zahn um Zahn" hat seinen Ursprung im alten israelitischen Rechtskodex (2.B.Mose 21), also lange bevor es die Scharia gab. Wie jeder selbst nachlesen kann, war dies keinesfalls ein Prinzip, welches Rache oder Vergeltung legitimierte, wie es dieser Artikel oben beschreibt, sondern ein Schadensersatz-Prinzip. Dieses Prinzip sicherte dem Geschädigten gleichwertigen Ersatz zu und schützte den Schädiger vor masslosen Forderungen. Bei ersetzbaren Schäden, mussten diese ersetzt werden und bei nicht ersetzbaren Schäden musste Schadenersatz in angemessenem Wert geleistet werden. Es legitimierte den Geschädigten niemals zur Selbstjustiz ohne Richterspruch. Die Matapher "Auge um Auge Zahn um Zahn" wurde in der Geschichte des Antisemitismus, ganz besonders von Kirchenvertretern unter völliger Ausblendung des biblischen Textes, als angebliches "jüdisches Racheprinzip" verkürzt und verunglimpft. Selbst heute, wenn die israelische Armee Vergeltungsangriffe ausführt, wird in Medien immer wieder dies Matapher als Anspielung auf eine "unerbittliche (jüdische) Rachsüchtigkeit" zitiert. Wenn irgendwelche Angriffe von Rachsucht motiviert wären, dann wären diese nicht durch diesen israelitischen Rechtskodex legitimiert. Siehe auch die Erläuterungen in Wikipedia.

Was dieser Artikel mit Bezugnahme auf die Sharia aus diesem Schadensersatz-Prinzip macht, ist sehr fragwürdig. Es sei denn, die islamische Recht hätte dieses Prinzip übernommen und für sich in ein Rache-Prinzip umgedeutet. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 85.3.192.74 (DiskussionBeiträge) 16:26, 22. Sep. 2009)

Im entscheidenden Punkt deiner Kritik hast du einen Tippfehler gemacht, so dass ich mich jetzt frage, ob du die „die islamische Rechte“, oder „das islamische Recht“ oder noch etwas anderes sagen wolltest.
Deshalb jetzt zwei Richtigstellungen von mir:
  1. Der Artikel trifft wirklich daneben, denn bei Vergewaltigungen kennt die Islamische Justiz ganz andere Prinzipien als „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Statt den Vergewaltiger zu bestrafen, wird das Opfer unter Vorwurf des außerehelichen Geschlechtsverkehrs gesteinigt. Quelle
  2. Die Anwendung von „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ ist in Wirklichkeit perverser als im Artikel rumgewitzelt wird. Denn wenn es schon um Augenlicht und Gleichwertigkeit geht, muss vorher noch entschieden werden, ob nach der Scharia eine Frau einem Mann gleichwertig ist, oder eben nur halb so viel wert. Quelle
--Nequmodiva 23:29, 22. Sep. 2009 (UTC)