Auge um Auge, Zahn um Zahn

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Auge um Auge, Zahn um Zahn ist ein beliebtes, lebensnahes Rechtssystem, welches besonders in Gebieten eingesetzt wird, wo Überbevölkerung herrscht, da diese so effektiv verkleinert werden kann.

Debei ist Auge um Auge, Zahn um Zahn keineswegs nur primitive Selbstjustiz. Nein, denn selbst hochentwickelte Rechtssysteme wie die der muslimischen Länder und der Sharia setzen sie nach Gerichtsverfahren und Richtersprüchen ein. Es funktioniert nach dem Prinzip stichst du mir ein Auge aus, steche ich dir ein Auge aus. Oder auch zwei.

Anwendung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beim Auge um Auge, Zahn um Zahn wird folgendermaßen verfahren: sollte sich ein Mensch an einem anderen vergreifen, wird dies zur Familiensache. Das macht die Geschichte ungleich einfacher, als wenn es nur um einzelne Personen ginge. Damit gestaltet sich der Sachverhalt nun folgendermaßen: Mitglied der Familie A vergewaltigt Ohneglied der Familie B. Familie A gegen Familie B. Wenn die Vergewaltigung festgestellt werden kann, was in den Regionen, wo Auge um Auge, Zahn um Zahn Anwendung findet, anhand des entweder vorhandenen oder nichtvorhandenen Hymens dorföffentlich begutachtet werden kann, hat sich der A schuldig gemacht. Das Gericht wird A schuldig erkennen.

Nun muss B Gerechtigkeit widerfahren. Ein Mitglied der B darf nun seinerseits ein Ohneglied der A legal vergewaltigen. Schließlich wird ein Hymen mit einem anderen vergolten. Allerdings geht das gegen die Ehre der A, welches eine erneute Straftat ist. Das Gericht wird die B der Entehrung der A durch Vergewaltigung schuldigsprechen. A darf somit wieder B vergewaltigen. Und B dann wieder A. Und A dann wieder B und B wieder A. Dabei etwaig entstandene Kinder sind abzutreiben, da sie illegal, weil außerehelich, gezeugt wurden.

Das geht nun solange, bis alle Frauen der Familie an der Reihe waren, "verbraucht" oder verbraucht sind. Wenn Frauen "verbraucht" sind, schreitet ab und zu die UNESCO ein und sie werden auf Vortragsreisen für Menschenrechte und ähnliche Lapidarien geschickt, somit dem Kreis der Gerechtigkeit aber auf Dauer entzogen. Wenn sie verbraucht, also allegegangen sind, wird auf die Männer übergegangen. Da Männer in diesen Regionen sich nicht vergewaltigen, beschließt das hohe Gericht, daß bspw. A einen B töten darf, da B keine Frauen mehr haben. Wenn A also einen B tötet, tut er der Gerechtigkeit genüge, entehrt dabei aber die B, welche ihrerseits Gerechtigkeit einfordern und diese mit der richterlichen Erlaubnis einen A zu töten, auch bekommen.

Effizienz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es ist nicht schwer einsehbar, daß unkontrollierbare Bevölkerungsexplosionen damit effektivst bereits im Keim erstickt werden können. Derzeit überlegt die Bundesregierung eine Reform des Rechtswesens hin zur Auge um Auge, Zahn um Zahn -Gerichtsbarkeit, da der demographische Trend in Deutschland eindeutig ist. Auch sehr praktisch daran ist, daß man keine geldgierigen und schmierigen Anwälte benötigt, lediglich Kläger, Opfer, Richter und ein paar begeisterte Schaulustige. Diese können bei Steinigungen gleichzeitig auch demokratische Henker sein. Schließlich sind diese als neutrale Beobachter frei von Sünde und können so den ersten Stein werfen, sollte sie ein Prophet davon mittels schlauer rhetorischer Figuren davon abhalten wollen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]