Gericht

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„Hohes Gewicht, liebe Geschwollenen, - Angenagter!“

~ Otto Waalkes über Gericht

„So schlagt das Kind entzwei und gebt jeder der beiden Weiber eine Hälfte, die da vorgeben die Mutter zu sein!“

~ König Salomo an einem ganz normalen Tag im Gericht

„Wenn zwei sich streiten, freut sich der Rechtsanwalt“

~ Volksmund


Ein Gericht ist ein ordentlicher Versammlungsort, an dem sich häufig auch das Rechtswesen aufhält. Aufgrund allzu plakativer Fernsehberichterstattung ist das Rechtswesen in zunehmenden Maße damit konfrontiert, aus den Köpfen der geladenen Zivilpersonen die Vorstellung zu revidieren, dies sei ein ebenso laut krakeelendes Debattierforum, wie es in der Glotze bei Barbara Salesch vorgeturnt wird. Nein, so geht das wirklich nicht, die Wirklichkeit ist ungleich piefiger.

Der Richter erteilt das Wort und alle anderen halten gefälligst solange die Schnauze, wenn's Recht ist. Wenn's zu laut wird, fällt der Richterhammer und löst beim Gerichtsdiener den jahrelang konditionierten Kniesehnenreflex für ruhigstellende Arschtritte aus.

Die durchschnittliche Bevölkerung erlebt meist nur die zwei häufigsten Vorkommen von Gerichten, das Strafgericht und das Zivilgericht.

Begriffsbestimmungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Begriffsbestimmungen im Strafgericht:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Richter: Hört sich in der Hauptverhandlung alles an und fällt ein Urteil. Trägt schwarze Kleidung.
  • Staatsanwalt: Trägt die Anklage und das geforderte Strafmaß vor. Trägt ebenfalls schwarze Kleidung.
  • Rechtsanwalt: Verhandlungsoptimierer für den Angeklagten, wird gerne auch als Rechtsverdreher bezeichnet. Seine Hauptaufgabe ist die Minimierung der zu erwartenden Strafe bis hin zum Freispruch. Trägt tiefschwarze Kleidung und dazu noch dick auf.
  • Angeklagter: Mit dem Gesetz kollidierte Person, die sich hat erwischen lassen. Darf im Gegensatz zu allen anderen Anwesenden im Gericht beliebige, auch bunte Kleidung tragen.
  • Zeuge: Unbeschuldigter Mensch, der die Machenschaften des Angeklagten beobachtet hat und im Augenblick lieber woanders wäre. Sollte Kleidung tragen. Bringt zur Verhandlung meistens sein Vorurteil mit. (Verweis: Geschichte. Siehe auch: Die ersten Zeugen aus dem Prozeß um Jehova, Zeugen Jehovas).
  • Sachverständiger: Mensch, der von Abläufen und/oder speziellen Themen einen besonderen Sachverstand durch Ausbildung oder Titel nachgewiesen hat. Seine Angaben sollen dem Richter helfen Dinge zu verstehen, von denen er keine Ahnung hat. Der Vortrag des Sachverständigen führt jedoch unvermeidlich zu folgenden Reaktionen der Zuhörer: Stirnrunzeln, Kopfschütteln, Gähnen, Blick auf die Uhr, Nasebohren und der gedankliche Ausflug in die romantische Phantasievorstellung, das eine sofortige Steinigung durch einen Lynchmob doch viel zügiger, kostengünstiger und gerechter wäre. Sachverständige tragen (beliebige) blickdichte Kleidung zur Vermeidung von ungewolltem Gelächter.
  • Zuschauer: Bei öffentlichen Verhandlungen zugelassener Mensch, der entweder in Beziehung zum Angeklagten steht oder geil auf Realityshow ist. Muß unauffällige Kleidung tragen, da er ansonsten durch den Richter des Saales verwiesen würde.

Begriffsbestimmungen im Zivilgericht:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Richter: Bekommt die Versionen der streitenden Parteien vorgetragen und kann, wenn es zu einem Verhandlungstermin kommt, Zeugen anhören und beiden Parteien einen Vergleich anbieten. Trägt schwarze Kleidung.
  • Rechtsanwalt: Vertritt eine der beiden Parteien und handelt ein Ergebnis aus, beachtet die komplizierten Spielregeln im Zivilprozeß. Darf anziehen was er will, trägt aber meist einen Raumanzug.
  • Kläger: Will etwas vom Beklagten haben, darf etwas anziehen.
  • Beklagter: Will dem Kläger nicht das geben, was dieser will. Trägt meist preiswerte Kleidung von Kik, um den Eindruck zu unterstützen, es sei bei ihm nichts zu holen.

Hauptverhandlung im Strafgericht:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Richter, Rechtsanwalt und Angeklagter dürfen den Gerichtssaal vor Beginn des Termins betreten. Der Angeklagte sitzt zu Rechten des Richters (besonders Gläubige sollten sich dadurch nicht verwirren lassen, der Angeklagte steht selten bis nie in einem Verwandschaftsverhältnis zum Richter). Zur linken des Richters nimmt der Staatsanwalt seinen Platz ein. In der Mitte, wo eigentlich der von Gerichten bisher Unbedarfte den Angeklagten erwarten würde, haben die Zeugen nach Aufruf Platz zu nehmen. Sie sitzen dort auf einem einsamen Stühlchen und fühlen sich - gerade bei großen Gerichtssälen durch die bewußt angehobenen Sitzposition des Gerichts und das Kreuzfeuer der Fragen- wie der scheinbare Angeklagte. Die offizielle Bezeichnung dafür nennt sich Zeugenstand. Zeugen geraten gerade durch diese bewußte und disponierte Sitzposition oft unter Streß (vgl. wie bei Bühnenauftritten im Rampenlicht), ihre Aussagen geraten ins Stottern, meist sehr zur Freude der Verteidigung und zur Frustrierung der Anklage. Richter reagieren oft verärgert über Zeugen, die ihrerseits bereits in hohem Lampenfieber im Zeugenstand nur noch wahllos vor sich hin brabbeln und keinerlei sachdienliche Angaben machen.

Bei Beginn der Verhandlung wird dem Angeklagten, der meist selbstsicher und locker auf der Anklagebank sitzt, erklärt was ihm vorgeworfen wird. Sein Verteidiger nickt dabei leicht demütig, dem Gericht demonstrierend, dass man es achtet. Zeitgleich muß aber die Miene des Rechtsanwalts bereits jetzt signalisieren, dass der vorgetragene Vorwurf völlig haltlos ist. Für diese Gesichtsmimik berechnen gute Anwälte ihrem Mandanten (dem Angeklagten) etwa 1000 Euro. Der Staatsanwalt muß grundsätzlich ernst und betroffen blicken. Entgleisungen wie ein Lächeln oder gar Lachen bei völlig schwachsinnigen Statements des Verteidigers oder während des wirren Gebrabbels von Zeugen kosten ihn seine Karriere. Richter haben übrigens keine Gesichtsmimik. Außer dem bösen Blick.

Beispiel für den bösen Blick

Langjährige Ausbildung und zahlreiche Prüfungen bewirken bei Richtern ein völlig neutrales Auftreten, egal welchen Situationen und Erzählungen sie ausgesetzt sind. Der böse Blick ist die einzige Gesichtsregung, die bei Richtern festzustellen ist. Diesen wendet der Richter nur bei Zeugenbefragungen an. Der Grund darin liegt, dass nur der Zeuge zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet ist! Was viele nämlich nicht wissen: Der Angeklagte, ja sogar sein Anwalt dürfen lügen, dass sich die Balken biegen! Der böse Blick ist demnach beim Angeklagten pure Verschwendung.

Urteil[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach Anhörung aller Beteiligten kommt es durch den Richter zu einer Einstellung oder zu einem Urteil in der Sache. Bei kleineren Fällen bevorzugt der Richter die Einstellung, denn ein Urteil muß er ausführlich schreiben, wozu er bei kleinen und Bagatelldelikten eben keine Lust hat. Urteile fallen oft, zu großem Ärger der Bevölkerung, milde aus. Das liegt an vier Faktoren:

  1. Abstumpfung
  2. Täter-Richter Beziehung
  3. Einer typischen Richterkrankheit, dem Hyperkulanzsyndrom
  4. Staatlichen Vorgaben
Zu 1) Abstumpfung

Langjährige Strafrichter betrachten kleinere Straftaten als "Firlefanz". Typischer Kapitalverlust bei Opfern ist dabei für ihn meist völlig banal, was die erstaunlich milden Urteile gegen einem Betrüger erklärt. Aber auch Prügeleien jeder Art bleiben milde bewertet, solange dem Opfer im Anschluß nicht ganze Gliedmaßen fehlen oder es nur noch sabbernd im Rollstuhl sitzt.

Zu 2) Täter-Richter Beziehung

Langjährige Tätigkeit von Richtern führt dazu, dass sie eine größere Beziehung zu Tätern erhalten, als sie es sich selbst wünschen. Gerade der Leidensvortrag (schlechte Kindheit, Arbeitsplatzverlust, Impotenz, später auch Inkontinenz, dominante Mutter, etc.) der Angeklagten führt zu einer Art Mitleidshaltung. Sind dabei die Taten des Angeklagten von geringer Bedeutung (z.B. das simple Einschlagen der Zähne eines anderen, der ja vom Zahnarzt die Auswirkungen beheben lassen kann) oder noch banalere Taten, wie die Wegnahme der Rente einer armen Oma (was solls, im nächsten Monat bekommt sie ja schon wieder eine) lassen den Richter bei kleineren Straftaten oft völlig von der Bestrafung absehen.

Ein schönes, helles Plätzchen für Josef F.
Der erste Lichtblick seiner Opfer

Besonders erstaunlich und zu großem Mißverstand in der Bevölkerung sind hier Ergebnisse von Strafverfahren wegen sexueller Kindesmißhandlung und vergleichbarer Taten. Viele Angeklagte schaffen es in diesen Verfahren, sich selbst und ihren Leidensweg (u.a. auch Errektionsstörungen bei erwachsenen Frauen) dem Richter derart glaubhaft und überzeugend darzustellen, dass dieser das wahre Opfer der Tat schlicht vergißt und ein völlig absurdes Urteil spricht. So wurde z.B. einer der übelsten Inzest Kinderschänder aus Österreich, Josef F., in eine All-Inclusiv Villa [1] für besonders gefährdete Strattätige untergebracht. Dort lebt er täglich vom Sonnenlicht geblendet (also NICHT in der DUNKELHEIT) und erfreut sich der am Himmel kreisenden Vögel, (wir wollen ihm nicht sagen, dass es die Aasgeier sind). Sonnenschutzmittel bekommt er kostenfrei gestellt.

Zu 3) Hyperkulanzsyndrom (pathologisch)

Das Hyperkulanzsyndrom bezeichnet eine über Jahre hinweg entwickelte besondere Mildtätigkeit mächtiger Personen (meist Männer). Wenn sich die Person, um sich in ihrer Position zu behaupten, in ihrer frühen Karriere zu äußerst harschen Maßnahmen gegen ihre Mitmenschen gezwungen sah, kommt es im Alter, wohl aus Furcht vor der Hölle, zu einem solchen pathologischen Altruismus.

Der Betroffene erkennt, dass eine durchweg harte Haltung ohne Gegenpol seine eigene Psyche aus der Balance bringt und überrascht fortan immer wieder mit völlig erstaunlich milden Urteilen (früher auch Begnadigungen). Das Hyperkulanzsyndrom trat vermehrt im Nachspiel des dritten Reichs und Napolions auf, heute äußert sich die Krankheit z.B. bei Politikern in Projekten wie HartzIV.

Zu 4) Staatliche Vorgaben

All-Inclusive Aufenthalte in staatlichen Einrichtungen sind natürlich teuer. Angeklagte, die zu Haftstrafen verurteilt werden belasten das Budget der Justiz enorm. Richter sind angehalten, sparsam mit der Haftcreme Haftstrafe umzugehen. Die Pflege von Tennisplätzen und Schwimmbädern in den Haftanstalten haben nach langjähriger Erfahrung weit mehr Kosten verursacht, als ursprünglich angenommen. Inzwischen erwägt man die massive Anschaffung von PS3 Geräten, an denen die Häftlinge dann Call of Duty spielen können. Die Anschaffung scheitert derzeit noch an der Genehmigung der Vorlage beim Gesundheitsministerium. Dort befürchtet man Muskelschwund bei den Häftlingen, was nach Entlassung dieser in gewalttätiger Umgebung zum Nachteil derer gereichen könne.

Hauptverhandlung im Zivilprozeß[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wesentlich langweiligerer Prozeß, der übrigens auch selten zu Zuschauern führt. Die Entscheidung des Richters wird auch nicht direkt bekannt gegeben. Nachdem alle gemütlich ihren Standpunkt vorgetragen haben beendet der Richter die Veranstaltung und teilt den Parteien mit, dass er noch mindestens 8 Wochen in seinem Wintergarten (natürlich zu Hause gegen Bezahlung, das darf er) sinnieren muß und dann irgend ein Urteil fällen wird. Danach hat einer der beiden Parteinen mehr, der andere weniger.

Störungen des Gerichts[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Immer wieder kommt es zu Störungen des Gericht durch Nahrungssuchende und religiöse Fanatiker.

Störungen durch Nahrungssuchende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hinweisschilder an Gerichtsgebäuden, hier: Hauptgericht gesperrt, bitte auf der anderen Seite weiterkauen!

Diese Menschen, meist männliche Personen, sind auf der Suche nach einem Hauptgericht, Leibgericht oder Tagesgericht. Langjährige Konditionierungen im privaten Bereich meist älterer männlicher Personen fördern den Irrtum über die Auffindung geeigneter Nahrung. Der Ruf der Lebenspartnerin " es ist angerichtet ..." fördert den Irrtum. Diese Personen werden grundsätzlich vom Saal durch den Richter verwiesen. Nahrungsaufnahme bei Gericht ist grundsätzlich untersagt. Deswegen finden viele Gerichtstermine auch überwiegend morgens in der Zeit nach dem Frühstück und vor dem Mittag, der Aufnahme des Hauptgerichts statt.

Jüngstes Gericht, da braucht man keine Kleidung mehr

Störungen durch religiöse Fanatiker[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jüdischer, christlicher und islamischer Auffassung zufolge ist es irgendwann vorbei mit der Geduld Ihres Gottes. Diese Gruppierungen glauben an den Tag des "jüngsten Gerichts". Demnach tauchen immer wieder religiös geprägte Anhänger in neu erstellten Gerichtsgebäuden auf und meinen sie wären am Ort des "jüngsten Gerichts". In Erwartung einer harten Bestrafung durch den Richter stören sie meist die Verhandlungen durch Demutshandlungen wie simples zu Boden werfen oder Entledigung ihrer weltlichen Kleidung. Die Entfernung dieser störenden Personen obliegt dann den Gerichtsdienern. Von den Betroffenen werden diese Personen meist als "Engel (Diener Gottes)" empfunden. Nach Rauswurf finden sich die Betroffenen dann plötzlich wieder zurecht und finden zurück zum Alltag, der typischen Hölle.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Trinkaus, Dr. W.: Advokaat ist Anwalt's Liebling - Ratgeber zur Honorarverhandlung. de.lirium Verlag, ISBN 7-8819-8607-7
  • Goebbels, Dr. H.C.; Rommel, Dr. E.S.V.: Anspruch und Durchsetzbarkeit in Extremsituationen. Kieler Wochenschrift, ISBN 3-3450-7526-1

Filmtips[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Die zwölf Geschworenen
  • Men in Black (Richteranwärter im Vollzugsalltag)
  • Miss Marple (Ermittlunsperson ohne beamtet zu sein, trug immer schwarz oder weiß)

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ein Platz an der Sonne für Josef F., FOCUS Online, Nachrichten 03.06.2009
Justizwaage.png Bitte beachten Sie die Hinweise zu Rechtsthemen!