Landgericht Lübeck
Das Landgericht Lübeck ist das traditionsreichste und renommierteste deutsche Fertiggericht mit einer Spezialisierung auf das Medienrecht.
Die Anfänge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Gegründet wurde das Landgericht Lübeck vor über 8.000 Jahren, als sich nach der Mindel-Eiszeit die skandinavischen Eismassen wieder zurückzogen und die norddeutsche Tiefebene freigaben. Das bekannteste Gerichtsurteil des Landgerichts Lübeck von damals ist die causa Fred Feuerstein vs. Barnie Geröllheimer, in der es das Landgericht Lübeck dem Letztgenannten untersagte, die damals neue Erfindung der Feuers zu benutzen, um mittels Rauchzeichen zu kommunizieren. Hintergrund waren Anschuldigungen seitens Fred Feuerstein, Herr Geröllheimer benutze Rauchzeichensignale, um üble Gerüchte über ihn und seine Jugend in einer Säbelzahntigerhöhle zu verbreiten. Das Verbot des Gebrauchs des Feuers durch das Landgericht Lübeck löste damals einen großen zivilisatorischen Schub aus und führte unter anderem zur Erfindung des Geschlechtsverkehrs (ohne Feuer war es kalt, und die Menschen mussten kuscheln), des Veggie-Burgers ( ohne Feuer gab es nur rohes Fleisch, und das schmeckte nicht gut) und des Glühwürmchens (ohne Feuer war es dunkel).
Römisches Reich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Sehr sehr viel später, zur Zeit des römischen Kaisers Caligula, machte sich das Landgericht durch seinen aufrechten und fairen Kampf gegen die Kinderpornographie einen Namen. Wie jeder weiß, der in der Schule Unterricht in mindestens einem der drei Fächer Geschichte, Latein oder katholische Religionslehre genossen hat, war Kaiser Caligula pervers. Er ließ sich Papyrusschriften von Orgien mit Tieren, Jungfrauen und sogar Germaninnen in sein Schlafgemach bringen, um sich sexuell zu erregen. Da das Landgericht Lübeck außerhalb des römischen Reiches in Germanien lag, erregte besonders der letztere Aspekt sein Missfallen, und es erließ eine einstweilige Verfügung, dass der Besitz, Handel und Erwerb von Papyruschriften sowie das Erlernen des Lesens und Schreibens mit der Todesstrafe oder der sofortigen Exmatrikulation zu ahnden sei (letzteres falls der Delinquent oder die Delinquentin studierte). Letztlich war diese Entscheidung eine maßgebliche für die ganze weitere Geschichte des Abendlandes. Die Römer hatten eigentlich geplant, Germanien militärisch zu erobern. Es war allerdings so, dass die römische Armee kein Zentrum der intellektuellen Höhe war, so dass die römischen Soldaten und Offiziere immer nach dem Weg fragen mussten, wenn sie im Feldzug waren. Da die Germanen, aufgrund oben genannter Entscheidung des Landgerichts Lübecks, selber nicht lesen und schreiben konnten, haben sich die römischen Soldaten immer verlaufen und sind dann, als sie müde waren, in die nächste Kneipe eingekehrt. Die Biersorte Pils hat in diesen historischen Ereignissen ebenso ihren Ursprung wie die norddeutsche Sportart Hürdensaufen. Germanien (jedenfalls der vom Landgericht Lübeck kontrollierte Teil) wurde nie von den Römern erobert.
Erster Weltkrieg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes Lübeck ist auch die tiefere Ursache für den Kieler Matrosenaufstand von 1918, am Ende des ersten Weltkrieges gewesen: Bereits 1860 hatte Werner von Siemens die ersten Telegraphenleitungen in Preußen in Betrieb genommen. Im Jahr 1903 hat allerdings der bekannte Lübecker Kaufmann Putenbock eines der ersten in der Stadt Lübeck installierten Telefone dazu benutzt, eine außereheliche sexuelle Affäre mit einer scharfen Pastorentochter aus dem benachbarten Ort Bad Schwartau anzubahnen. Als dies ruchbar wurde, erließ das Landgericht Lübeck sofort eine einstweilige Verfügung, die den Gebrauch und Erwerb von Telefonen entweder mit bis zu zehn Jahren Haft oder mit fünf Jahren Militärdienst in Deutsch-Südwestafrika bestrafte. Das führte dazu, dass im ersten Weltkrieg (1914-1918) die schleswig-holsteinischen Soldaten die einzigen im ganzen kaiserlichen Heer und Marine waren, die keinen Zugang zu Telefonen hatten. Im ersten Weltkrieg erfüllten Telefone vor allem zwei Funktionen: Man verwendete sie dazu, um das Artilleriefeuer ins Ziel zu lenken, die zweite, wichtigere Funktion war allerdings die, dass die Offiziere den Unteroffizieren und Mannschaftsdienstgraden mitteilen konnten, wann es Zeit zum Mittagessen war. Als 1918 die Marketenderin der kaiserlichen Marine in Kiel, die für das Mittagessen zuständig war, dieses Mittagessen einfach in die Kieler Förde kippte, weil die Mannschaftsdienstgrade nicht zum Mittagessen kamen (wie hätten sie auch, es gab ja kein Telefon, um sie zu verständigen) kam das Fass zum Überlaufen. Was die Sache noch schlimmer machte, war die Tatsache, dass diese Marketenderin eine große Oberweite hatte und fast alle Mannschaftsdienstgrade spitz auf sie waren. Sie hatte sich aber einen hohen Offizier der kaiserlichen Marine zum Geliebten erkoren. Kurz und gut, die Matrosen meuterten, Kaiser Wilhelm II musste abdanken, Scheidemann rief die Republik aus und der Rest ist bekannt.
Das dritte Reich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Rolle, die das Landgericht Lübeck in den Jahren 1929 bis 1933 spielte ist sehr verworren und von Historikern bis heute noch nicht ganz geklärt. Was man mit Sicherheit sagen kann, ist allerdings, daß praktisch alle Richterinnen und Richter des Landgerichtes Lübeck den heraufziehenden Nationalsozialimus entweder dezidiert ablehnten oder ihn zumindest sehr kritisch sahen. Es ist schon sehr bezeichnend, daß das Landgericht Lübeck nach dem gescheiterten Hitler-Putsch, als Adolf Hitler als Sträfling in Landsberg einsaß, eine einstweilige Verfügung erließ, die den Erwerb und Vertrieb seines Buches "Mein Kampf " untersagte. Nun war es allerdings so, daß einige andere deutsche Gerichte diesen Präzedenzfall zum Anlaß nahmen , um einstweilige Verfügungen gegen fast alle damals in Deutschland publizierten Bücher zu verhängen. Die Autoren sahen sich also ihres Publikums beraubt und gingen in Scharen ins Exil, ich möchte nur einige wenige aufzählen , stellvertretend für viele andere: die Bestsellerautoren Albert Einstein und Thomas Mann ("Die Putenbocks"), Kurt Tucholski und Willy Brandt. Diese ganze Thematik ist äußerst kompliziert und auch sehr heikel, und ich als anonymer uncyclopedia-Autor bin sicher kein Fachmann dafür. Ein sehr großer Teil der Habilitanden in Zeitgeschichte verdient sich mit diesem schwierigen Thema wissenschaftliche Meriten und ein paar coole Abhandlungen über die Rolle des Landgerichts Lübeck beim Aufstieg der Nazis genügen schon für eine gute Publikation in einem angesehenen Historiker-Journal, ich möchte behaupten, sie sind schon die halbe Miete auf dem Weg zur Professur für junge HistorikerInnen. Ich verweise meine geneigten Leserinnen und Leser auf weiterführende Publikationen des Otto-Suhr-Instituts (Berlin) und der Harvard-Universität (Boston).
Nachkriegsgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die modernere psychoanalytische Forschung führt auch den tragischen Suizid von Uwe Barschel letztlich auf eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes Lübeck zurück (Gasiorowicz et al. American Journal of Psychiatry, 2006, Bd. 34, p 538ff.). Als nach dem zweiten Weltkrieg der amerikanische Senator McCarthy dort mit den Kommunisten aufräumte, wollte auch die Kieler Landesregierung in nichts nachstehen. Staatssekretär von Clausewitz beantragte beim Landgericht Lübeck eine einstweilige Verfügung, die den Erwerb und Besitz von Fernsehgeräten mit einer Geldbuße von mindestens 10 000 Mark ahndete (das war damals, nach dem Krieg, viel Geld), um die Bevölkerung vor kommunistischer Propaganda durch TV-Journalisten zu schützen. Uwe Barschel verbrachte aufgrund dieser Umstände fast sein ganzes Leben ohne Fernseher, was ihn tief traumatisierte. Später, als er Ministerpräsident von Schläfrig-Holzbein war und einmal alle zwei Wochen zu Bundesratssitzungen gehen musste, fand er kein gemeinsames Gesprächsthema mit den anderen deutschen Ministerpräsidenten. Über was hätte er auch reden sollen? Die anderen Ministerpräsidenten unterhielten sich über die letzte Folge Dalli-Dalli und darüber, was sie für geile Kriegsbilder aus Vietnam und Kambodscha im Fernsehen gesehen hatten. Uwe Barschel konnte nicht mitreden und wurde immer depressiver. Seine Psychotherapeutin konnte ihm auch nicht helfen, eine zutiefst tragische Geschichte.
Die Gegenwart[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Sehr sehr nachdenklich machen sollten uns die genaueren Hintergründe des Zugunglücks von Eschede vor fast genau zehn Jahren. Diesesmal war es zwar keine einstweilige Verfügung, aber das Landgericht Lübeck war indirekt involviert. Wolfgang Neskovic, der seine Juristenlaufbahn dort begonnen hatte, wurde vom damaligen Innenminister Manfred Kanther (CDU) nebst einigen anderen Physik-und Juraprofessoren in die Kommission „Ohne Funk gibt es keinen Stunk“ berufen (Neskovic war damals übrigens Mitglied der Grünen, aber das ist hier belanglos und spielte für seine Berufung auch keine Rolle, da zählte allein die fachliche Kompetenz). Um Terroristen jeglicher Couleur die Verständigung mittels Funk zu erschweren (Handys gab es damals noch sehr sehr selten) riet diese Professorenkommission der Regierung Kohl, das Funkfrequenzband 1450 MHz bis 1985 MHz (dieses wurde von der Deutschen Bundesbahn verwendet) nicht nur zu sperren, sondern durch einen Störsender des BND komplett unbenutzbar zu machen. Um den Terroristen nicht in die Hände zu spielen, wurde die Sache vorsichtshalber geheimgehalten (für Ingenieure: nachzulesen in den IEEE transactions von 1998, gibt es in jeder TU- und Fachhochschulbibliothek). Wie so oft im Bundestag, verabschiedeten die Abgeordneten das Gesetz zusammen mit über 40 anderen Gesetzen und Verordnungen auf den letzten Drücker und völlig überstürzt. Deshalb konnten die zuständigen Bahnbeamten auch nicht rechtzeitig über das Inkrafttreten der neuen Funkverordnung informiert werden.
Die Zukunft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wie der Branchenverband Bitcom mitteilte, wird in den Jahren 2009 und danach mit einer raschen Verbreitung des Fernsehens per Mobilfunk, auf Handys gerechnet.
Wie Presseberichten zu entnehmen ist (Bild-Zeitung, Osnabrücker Neueste Nachrichten) ist eine Hauptanwendung dieser Innovation das Herunterladen von Pornofilmen auf Handys, und nicht nur Gymnasiasten schätzen diese neuen Möglichkeiten. Allerdings sind ein Großteil der heruntergeladenen Pornos Amateurpornos, die von Hobbyexhibitionistenpaaren kostenlos ins Internet gestellt werde. Deshalb wird das Geschäftsmodell traditioneller Pornoproduzenten stark geschädigt, um nicht zu sagen unmöglich gemacht. Die beiden Pornoproduzenten „pleasure productions“ (Amsterdam, Niederlande) und „adult entertainment“ (Mountain View, Kalifornien, USA) haben deshalb die Staatsanwaltschaft Kiel beauftragt, beim Landgericht Lübeck eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die das Ansehen von Pornographie auf Mobilfunkgeräten (Handys) untersagt. Die Sache ist gerade in Bearbeitung, so schnell ist das Landgericht Lübeck jetzt auch wieder nicht.
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat angeblich einen Gesetzentwurf in Vorbereitung, der den Erwerb und Betrieb von Mobilfunkgeräten allen Kindern und Personen unter 21 Jahren verbieten soll.
(Quelle: "Das Parlament")