Lynchjustiz

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Lynchjustiz oder Selbstjustiz liegt vor, wenn ein Krimineller nicht durch überforderte Polizisten oder weltfremde Richter, sondern durch ganz normale Durchschnittsbürger der Gerechtigkeit zugeführt wird.

Lynchjustiz wird immer wieder kontrovers diskutiert, als Vorteile gelten folgende Eigenschaften:

  • Hebung der Zivilcourage,
  • hohe Abschreckungswirkung durch schnelle und harte Bestrafung der Täter,
  • wenig Bürokratie,
  • Stärkung der Teamarbeit,
  • Basisdemokratie und
  • Entlastung der offiziellen Justiz.

Nachteile sind

  • Kollateralschäden,
  • mögliche (Lynch-)Justizirrtümer und
  • unprofessionelle Vollstreckung von Todesstrafen.

Aktuelle Entwicklungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bedrohung der öffentlichen Sicherheit durch Super-Terroristen, verwahrloste Hartz-IV-Empfänger und skrupellose Manager nimmt stetig zu. Während die bundesdeutsche Justiz mit Kindermördern und Steuerhinterziehern, die ihr Geld nach Liechtenstein bringen, gut klar kommt, übersteigen andere Verbrechen und Ordnungswidrigkeiten ihre Kapazitäten in Qualität und Quantität. Selbst der große Lauschangriff, der Bundestrojaner und eine seit mindestens 1933 bestehende Whistleblower-Tradition macht Deutschland nicht sicher genug. Neben Bundeswehreinsätzen denkt die große Koalition daher nun über eine Förderung der Lynchjustiz nach. Das Innen-, Justiz- und Verteidigungsministerium sowie Bundestag und -rat und das Kanzleramt habe eine entsprechende Arbeitsgruppe eingesetzt, die gestern erste Reformvorschläge veröffentlicht hat.

Strafrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Viele Bereiche des StGB sind hinsichtlich der Selbstjustiz bisher problematisch formuliert und haben in der Vergangenheit Bürger davon abgehalten, Zivilcourage zu zeigen. Entsprechende Neufassungen stellen klar, dass Aktionen im Rahmen der Lynchjustiz nicht strafbar sind. Betroffen sind davon die Tatbestände 'Mord', 'Totschlag', 'Amtsanmaßung', 'Körperverletzung', 'Raub', 'Diebstahl' uvm.

Waffenrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Besitz von Waffen wird weitgehend liberalisiert, nur noch folgende Waffen sind für den Privatbesitz weiterhin tabu:

  • Atomwaffen mit über 15kT Sprengkraft,
  • Kampfpanzer aus NVA-Beständen,
  • Kriegsschiffe der Iowa-Klasse,
  • Bomber, die größer sind, als die Luftwaffe erlaubt, und
  • Deine alten Schweißsocken.

Entsprechende Gesetzeänderungen treten zum 1. November in Kraft, so dass der Wirtschaft das wichtige Weihnachtsgeschäft nicht verloren geht.

Verkehrsrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Deutsche Autobahnen sind regelrechte Kampfbahnen. Um dies der Öffentlichkeit auch bewusst zu machen, werden sie ab 1.1.2010 auch dazu umbenannt. Kreisstraßen werden dann in Anspielung an ältere Sonntagsfahrer zu Greisstraßen. So wird aus der A1 die K1 und aus der K1 die G1, um Verwechselungen vorzubeugen.
  • Generell gilt auf allen Straßen nun nicht mehr rechts vor links sondern das Recht des Stärkeren.
  • Verbandskästen müssen ab Sommer 2009 zusätzlich zwei Leichensäcke, eine Kondolenzkarte, eine 9mm-Pistole, 15 Schuss 9mm-Munition und drei Handgranaten enthalten.
  • Fahrradfahrer und Fußgänger sind nun versicherungspflichtig, damit sie, sofern sie bei Verstößen gegen die StVO von gesetzestreuen Autofahrern überfahren werden, diese für die Kratzer im Lack auch gebührend entschädigen können.

Sonstiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Versicherungsunternehmen müssen Lebensversicherungen nur dann wegen Todes durch Hinrichtung auszahlen, wenn die versicherte Person in den ersten drei Versicherungsjahren nicht vorbestraft war.
  • Wird das Haus eines Delinquenten niedergebrannt, können Schadensleistungen aus Gebäude- und Hausratsversicherungen für dieses Haus verweigert werden.
  • Falls ein Delinquent Renten, Pensionen, Hartz IV o.ä. bezieht und durch Selbstjustiz getötet wird, bekommen deren Durchführer ein steuerfreies Schmerzensgeld in einer Höhe von 3 Monatszahlungen, um sie für ihre seelischen Beanspruchungen zu kompensieren.
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