Generalüberholung

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Generalüberholung ist — ganz klar — ein Überholvorgang eines Bundeswehrfahrzeuges mit einem General als Insassen.

Generell können solche Fahrzeuge an der langsamen Fahrweise auf der Autobahn erkannt werden. Laut Vorschrift dürfen diese Autos nicht schneller als 130 km/h fahren, womit das Überholen praktisch jedem anderen Auto selbst mit Tretrollerantrieb möglich wird. Schließlich muss auch der gegen einen geringen Aufpreis erfolgte Ausbau der Servolenkung als Sonderwunsch bei der Bestellung des Autos berücksichtigt werden. Früher konnten solche Fahrzeuge auch an einer olivgrünen und glanzlosen Farbe erkannt werden. Heute hat die Bundeswehr für solche Speziallackierungen kein Geld mehr und nutzt handelsübliche Fahrzeuge. Manche der Bundeswehrfahrzeuge können gut und gerne auch ein sogenanntes „History“-Nummernschild tragen, gekennzeichnet durch das „H“ rechts neben der Zahlenkolonne auf dem Kfz-Kennzeichen. Das H-Kennzeichen erhalten Fahrzeuge, die weitestgehend im Originalzustand sind auf Antrag des Fahrzeughalters. Fahrzeughalter für Bundeswehrfahrzeuge ist das BMVg. Deren Vorsitzende ist jedoch mit derart Anträgen intellektuell überfordert.

Da allerdings ein Einbau eines Autoradios in das Dienstfahrzeug wegen Einsparung der Rundfunkgebühr untersagt wurde, kann es passieren, dass dieses Auto auch nach einer allgemeinen im Rundfunk verbreiteten Warnung vor einem Geisterfahrer weiterhin die Spur links außen nutzt. In einem solchen Fall sollte man von einer Generalüberholung absehen und Abstand halten.

Entscheidender Vorteil von Bundeswehrfahrzeugen offeriert sich an Straßensperren der Letzten Generation. Der Fahrer fährt an die Sperre heran, stellt seinen Motor ab, lehnt sich locker zurück und murmelt den klassischen Satz „Das ist alles gediente Zeit!“