Hurensohn
Ein Hurensohn ist der Sohn einer Hure und der Beweis dafür, dass die deutsche Sprache sich viel besser bearbeiten lässt als die englische, in der es schließlich son of a bitch heisst, was schlicht und ergreifend lang ist, aber besser als bitchson ist es alle mal!
Soziales[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Emanzipation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Begriff Hurensohn birgt nicht unerhebliches gesellschaftliches Konfliktpotential, da er z.B. auf etwaige Vaterschaften des Hurensohns nicht eingeht, bzw. die Existenz eines Hurenvaters komplett negiert.
Andreas T. - Sprecher des „Deutschen Vereins Männlicher Huren und Stricher“ „(Maria Magdalena war ein Mann!“)
- fordert schon seit Jahren die Anerkennung seinesgleichen als eigenen Berufsstand sowie die klare gesellschaftliche wie auch sprachliche Abgrenzung zu den weiblichen Huren.
„Es kann nicht angehen, dass elitäre Kreise in der Frauenwelt die Bezeichnungen ´Hure, Nutte, Schlampe und Dorfmatratze´ für sich allein beanspruchen und unsereins bei vergleichbarer harter Arbeit nur den ´Stricher´ zugesprochen bekommen.“
Die Problematik anschaffender Väter, ihren Kindern ihre gesellschaftliche Bezeichnung verständlich nahe zu bringen, ist offensichtlich.
Weibliche Nachkommen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In ähnlich konträrer Haltung zum Begriff Hurensohn steht auch der Dachverband der Ortsvereine der Töchter von Huren („Gleiches Recht wie unsere Brüder!“)
. Zwar befasst man sich hier nicht bzw. nur weniger mit der Problematik des väterlichen Elternteils, unterstreicht dafür aber um so deutlicher die herabwürdigende Bedeutung der Bezeichnung Hurensohn für die Töchter von Huren.
Begriff in der Linguistik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In einer geplanten Novelle der deutschen Rechtschreibreform sucht das Amt/Ämtin für Pflege/Pfleger und Schutz/Schützin der deutschen Sprache/Sprächin bereits alternative und geschlechtsneutrale Substitute für den mittlerweile antiquierten Begriff. Noch weit davon entfernt, einen Konsens zu erreichen, stehen zurzeit (Dezember 2006) folgende Begriffe in der Vorschlagsliste:
- Huren- und/oder Stricher-Kind (analog dazu Stricher- und/oder Huren-Kind)
- Nachkomme eines/einer VertreterIn des horizontalen Gewerbes
- Dienstleistungsbalg
- Rotlichtkind
Eine abschließende Begriffsfindung ist noch nicht in Sicht. Nicht zuletzt da der etwaige preferierte Vorschlag der/des Amtes/Ämtin für Pflege/Pfleger und Schutz/Schützin der deutschen Sprache/Sprächin noch der EU-Kommission für Gleichbehandlung der Geschlechter in Maastricht zur Ratifizierung vorgelegt werden muss. Eben dort geht man sehr vorsichtig mit diesem Thema um, da eine vorschnelle Umbenennung weitreichende Konsequenzen auf die rechtliche Verwendung geläufiger Markennamen und Redewendungen hat:
- Nuttenparfüm
- Bordsteinschwalbe
- "Nutten und Blackjack"
- Hurenbock
- bei nicht sehr angesehener Arbeit entstandenes Kind
Auch ist klar erkennbar, dass Deutschland mit der Umbenennung in einen aller Aussicht nach deutlich längeren Begriff einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Vereinigtem Königreich verliert. Dorten ist wiederum im House of Parliament die Diskussion angestoßen worden, den Begriff "Bitchkid" einzuführen, wodurch die Bundesrepublik zusätzlich an Boden im internationalen Wettbewerb verlieren würde.