Numerus Clausus

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Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Numerus Clausus, kurc NC, ist ein Haarlängenmaß, welches an vielen anerkannten deutschen Universitäten zur Beurteilung und Einstellung von studierwilligen Hauptschulabsolventen eine vorentscheinde Rolle spielt.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Numerus Clausus ist benannt nach dem fünfmaligen Brandenburgischen Meister im Schulbankdrücken Klaus Maria Friedberg, welcher in seiner zwölfjährigen Schullaufbahn so viele Fehltage erreichte, wie nie jemand vor ihm, letztendlich nach der 8. Klasse die Schule abbrach und seine Rente beantragte. Ihm zu Ehren erklärte sich der "Bund der deutschen Universitätsprofessoren" (BddU) bereit, sein Einstellungsmaß für Studenten nach ihm zu benennen.

Bewertungsmaßstab[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Prof. Dr. Herbert Kümmelstock, Vorsitzender des BddU, verfasste in seiner "Theorie über Den Verstand des Menschen" die Ansicht, dass das menschliche Gehirn im Verlaufe der Zeit in Form von Haaren aus dem Körper hinauswachse und so den IQ eines Menschen schrumpfen lasse. Deshalb schuf er den Numerus Clausus, welcher die Haarlänge der Bewerber in Zoll angibt. Daraus ergibt sich folgende Tabelle für die Studienwilligen:

  • 0 - 2 Zoll Garantierte Einstellung
  • 2 - 4 Zoll Ablegen einer Sonderprüfung
  • 4 - 6 Zoll Garantierte Ablehnung


Da dieses System jedoch bereits veraltet ist, arbeitet Kümmelstock mit seinen Kollegen bereits an einem neuen, welches die Haarfarbe und die Strapazierfähigkeit des Haares beachtet.