Pay-TV
Pay-TV ist ein aus der englischen Sprache entlehnter Fachbegriff für Fernsehen, für das man bezahlen muss. Es gibt zwei Sorten Pay-TV: für die einen muss man bezahlen, wenn man sie sehen will, für die anderen muss man bezahlen, weil es sie gibt, trotzdem man sie gar nicht sehen will.
Private Pay-TV Kanäle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Für den Empfang dieser Kanäle werden spezielle Geräte benötigt, welche jedoch meist bei einem Abonnement für einen symbolischen Betrag mit geliefert werden. Die Programme sind in einem hochaufgelösten Format und bieten eine bessere Bildqualität als das einfache freie Satellitenfernsehen. Um zu verhindern, dass unbefugte (also noch nicht zahlende) Zuschauer diese Programme empfangen, werden die Sendungen verschlüsselt. Diese Verschlüsselung kann jedoch schon mit einfachem Raspberry Pi geknackt werden. Das ist praktisch wie Kino: wer diese Programme nicht sehen will, braucht dafür auch nicht bezahlen.
Öffentlich-Rechtliches Pay-TV[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ganz anders bei den Öffentlich-Rechtlichen. Dieses Pay-TV muss gemäß Gesetz bereits bezahlt werden, wenn man einen eigenen Haushalt gründet, unabhängig davon, ob man überhaupt ein Empfangsgerät hat oder vielleicht nicht. Die Programme braucht man auch gar nicht empfangen, weil deren Unterhaltungs- und Informationswert gegen Null geht. Die eingetriebenen Gelder werden überwiegend für Gehälter und Pensionen der Intendanten verwendet und haben pro Empfänger etwa das Zehnfache des Gehalts vom Bundeskanzler.
Durch die daraus entstehende Unterfinanzierung nachgeordneter Abteilungen werden vor allem Kriminalfilme, Seifenopern und Unterhaltungssendungen aus vergangenen Jahrzehnten ständig wiederholt, so dass ein zufällig vorbei-zappender Besucher schon nach wenigen Sekunden Ton bereits weiß, dass er ein Programm des Öffentlich-Rechtlichen Pay-TV empfängt, obwohl er das Logo des Senders noch gar nicht gesehen hat. Der Inhalt von Nachrichtensendungen wird mit dem jeweiligen Regierungssprecher abgestimmt. Bei Sportveranstaltungen wird nur die billigste Lizenz erworben. Deshalb erscheint über Satellit anstelle der Sportveranstaltung nur ein Standbild mit der Aufschrift, dass der Sender aus rechtlichen Gründen diese Sportveranstaltung nicht über Satellit ausstrahlen darf. Dieser Hinweis ist zwar irreführend, weil es keine juristischen, sondern knausrig-ökonomische Gründe sind, wegen derer keine bessere Lizenz erworben wurde. Aber immerhin weiß man jetzt, warum dieses Angebot als öffentlich-rechtlich bezeichnet wird: wegen der häufigen rechtlichen Gründe, ein Programm nicht öffentlich zeigen zu dürfen!