Rasenmäherprinzip
Mit Rasenmäherprinzip bezeichnet man eine Subventionskürzung, bei der sozusagen allem, was nicht bei drei auf den Bäumen ist, der Kopf abgeschnitten wird, ohne vorherige Prüfung, ob das überhaupt Sinn macht.
Doch macht genau dieses Nichtprüfen den Reiz des Verfahrens aus. Es ist wie bei der Liebe auf den ersten Blick: es spart unheimlich viel Zeit. Insbesondere bei besonders knapp kalkulierten Subventionsempfängern, weil sie sich keine oder nur die schlechtesten Anwälte für den Einsatz von Rechtsmitteln leisten können. Eine Kürzung nach dem Rasenmäherprinzip kommt in den meisten Fällen einer kompletten Einstellung der Finanzhilfen gleich. Beliebtester Einsatz für den Rasenmäher sind die Ressorts Bildung und Maßnahmen gegen Korruption in der Politik.