Rundfunkstaatsvertrag

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Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

der Rundfunkstaatsvertrag hat den in der Demokratur vorgeschriebenen Auftrag der Entmündigung sowie der Meinungsbildung der Bürger. Der erste Entwurf stammt von Josef Goebel und wurde 1938 dem Reistag vorgelegt. In dieser Form gilt er (bis auf kleine Änderungen) noch heute. Es handelt sich hierbei um die "induzierte Meinungsbildung", also übersetzt die "eingeflösste Meinung". Nach Meinung führendender Medienwissenschaftler wie zB. Guido Westerwelle und Walter Ulbricht ist es dem Bürger freilich nicht zuzumuten, sich eine Meinung zu bilden, also muss man das schon dem Staat überlassen.

Praxis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Rundfunkstaatsvertrag hat sich seit 1938 in der Praxis bewährt. Mustergültigkeit und Vorbildcharakter erlangte er jedoch jedoch im Osten des Landes, der sog. DDR.

Organe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Organe des Rundfunkstaatsvertrag sind die freien Anstalten 9Live und ZDF, diese werden mit Rundfunkgeräten, den sog. "Volksempfängern" empfangen.