GEZ: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
1 Byte hinzugefügt ,  22. Februar 2009
 
==Rundfunkgebühr auf Mobiltelefone und Computer==
Ab 2007 sollen auf [[Mobiltelefon]]e, sowie Dosentelefone mit ner Schnur dran und Buschtrommeln Rundfunkgebühren erhoben werden, da diese zur Verabredung von Fernsehabenden geeignet sind. Ebenso sollen auf alle [[Computer]], die theoretisch an das [[Internet]] angeschlossen werden könnten, sowie anauf das [[Internet]] an das theoretisch ein [[Computer]] angeschlossen werden könnte Gebühren erhoben. Außerdem werden auf menschliche [[Baby]]s unter 6 Monaten, sprechende Papageien, Klebezettel und Wachsmalstifte mit Mayonnaise Geschmack Gebühren erhoben.
 
==Rechtsgrundlage==
Anonymer Benutzer

Navigationsmenü