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3 Bytes entfernt ,  20. März 2009
 
==Rundfunkgebühr auf Mobiltelefone und Computer==
AbSeit 2007 sollenwerden auf [[Mobiltelefon]]e, sowie Dosentelefone mit ner Schnur dran und Buschtrommeln Rundfunkgebühren erhoben werden, da diese zur Verabredung von Fernsehabenden geeignet sind. Ebenso sollen auf alle [[Computer]], die theoretisch an das [[Internet]] angeschlossen werden könnten, sowie auf das [[Internet]], an das theoretisch ein [[Computer]] angeschlossen werden könnte, Gebühren erhoben. Außerdem werden auf menschliche [[Baby]]s unter 6 Monaten, sprechende Papageien, Klebezettel und Wachsmalstifte mit Mayonnaise -Geschmack Gebühren erhoben.
 
==Rechtsgrundlage==
Anonymer Benutzer

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