Folter: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
627 Bytes hinzugefügt ,  16. Juni 2009
(Um/Neuschrieb - Erweiterung)
 
*'''Waterboarding''': Hierbei wird dem angeblichen Straftäter ein Vollbad auf Staatskosten gewährt, bis dieser meint, er müsste ertrinken. Eimerweise frisches Leitungswasser werden so lange in die von einem weichen Handtuch übderdeckten Atemwege des Delinquenten gegossen, bis eine reguläre Atmung fast unmöglich ist. Der Kopf des Folteropfers wird dabei so fixiert, dass er tiefer liegt, als der Rest des Körpers, dadurch wird ein tatsächliches Ertrinken in den meisten Fällen verhindert. Schon nach wenigen Minuten gibt der Bösewicht dann klein bei und gesteht Dinge, die er niemals verbrochen hat.
 
*'''Elektroschocks''': Eine ökologische bedenkliche Foltermethode, welche die [[Drohende Klimakatastrophe]] befördert ist die Verabreichung knisternder Elektroschocks. Das Folteropfer wird auf eine kleine Bierkiste gestellt und mit stromführenden Drähten verkabelt, die an den Händen und sonstigen Weichteilen des kriminellen Körpers befestigt werden. Dann droht man dem Kistensteher, dass er mittels Stromstößen hingerichtet würde, sollte er von der Kiste fallen. Der Rekord im Kistenstehen konnte bei den internationalen Meisterschaften im Kistenstehen in [[Abu Ghuraib]] dadurch auf mehrere Wochen erhöht werden.
 
 

Navigationsmenü