GEZ: Unterschied zwischen den Versionen

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1 Byte hinzugefügt ,  25. Juni 2012
Nichtgerätebesitzer, Einsiedler, Obdachlose und Mönche müssen grundsätzlich eine Unterhaltungsgerätenichtnutzungsgebühr (NGEZ) zahlen.
 
Ab 2013 wird eine Haushaltspauschale erhoben und jeder Bürger ist gesetzlich verpflichtet GEZ Produkte zu nutzen. Ab 2015 lassen sich dann Fernseher nicht mehr abschalten, dasdass trennen vom Netz ist verboten. Ab 2020 wird der GEZ-Chip jedem Neugeborenen und jedem Migranten ins Gehirn gepflanzt, wer versucht sich vor der Gebühr zu drücken, dem werden alle Sinnesorgane abgeschaltet.
 
Die Hymne der GEZ: Das Wurst Gezttel Lied
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