rollback, Administratoren
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„§1 der Uncyclopedischen Rechtssprechung: Der Admin hat immer Recht. <br>
:§2: Sollte der Admin irren, tritt automatisch §1 in Kraft.“
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Strafgesetzbuch (StGB) § 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges:
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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