Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[EU|Europäische Union]] möchte den '''Datenschutz''' stärken, indem sämtliche Verdindungsdaten von Telefon- und Internet-Verbindungen ein halbes Jahr gespeichert und für staatliche Stellen zugänglich sein sollen.
 
==Informationelle Selbstbestimmung==
Eng verwandt mit dem '''Datenschutz''' ist der Begriff der '''informationellen Selbstbestimmung'''. Hierunter versteht man das Selbstbestimmungsrecht jedes [[Staat]]es auf alle Informationen bezüglich seiner Bürger frei zugreifen zu können. Die '''Informationelle Selbstbestimmung des Staates''' bezieht sich nicht nur auf die Telefonüberwachung, sondern auch auf die Auswertung von Bewegungsdaten (Auswertung von Maut-Daten zur Erstellung von Bewegungsmustern), sondern auch auf die Kontrolle von Kontodaten (ehemalsAufhebung des [[Bankgeheimnis]ses]).
 
Vorbildlich bezüglich der '''Informationellen Selbstbestimmung des Staates''' war die [[DDR]]. Aufgrund der kommunistischen Mißwirtschaft war man damals noch auf den extensiven Einsatz von '''informellen Mitarbeitern''' der [[Stasi]] angewiesen. In westlichen Ländern ist man da fortschrittlicher. Hier wird die Überwachung der Bevölkerung kostensparend durch modernste Technik erreicht, für deren Einsatz die Überwachten selbst die Kosten tragen (siehe [[Toll Collect]]).
 
==siehe auch==
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