Datenschutz
Der Begriff Datenschutz fasst folgende Aspekte zusammen:
- Schutz von Daten vor vorzeitiger Löschung
- Schutz von personenbezogenen Daten vor übertriebener Geheimhaltung
Die Europäische Union möchte den Datenschutz stärken, indem sämtliche Verbindungsdaten von Telefon- und Internet-Verbindungen ein halbes Jahr gespeichert und für staatliche Stellen zugänglich sein sollen.
Prinzipiell lässt sich also der Datenschutz mit dem Insektenschutz vergleichen, welcher ebenfalls kein einziges Insekt schützt. Arme kleine Tierchen... (Siehe auch: Rostschutz)
Informationelle Selbstbestimmung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Eng verwandt mit dem Datenschutz ist der Begriff der informationellen Selbstbestimmung. Hierunter versteht man das Selbstbestimmungsrecht jedes Staates auf alle Informationen bezüglich seiner Bürger frei zugreifen zu können. Die Informationelle Selbstbestimmung des Staates bezieht sich nicht nur auf die Telefonüberwachung, sondern auch auf die Auswertung von Bewegungsdaten (Auswertung von Maut-Daten zur Erstellung von Bewegungsmustern), sowie auch auf die Kontrolle von Kontodaten (Aufhebung des Bankgeheimnisses).
Vorbildlich bezüglich der Informationellen Selbstbestimmung des Staates war die DDR. Aufgrund der kommunistischen Misswirtschaft war man damals jedoch noch auf den extensiven Einsatz von informellen Mitarbeitern der Stasi angewiesen. In westlichen Ländern ist man da fortschrittlicher. Hier wird die Überwachung der Bevölkerung kostensparend durch modernste Technik erreicht, für deren Einsatz die Überwachten selbst die Kosten tragen (siehe Toll Collect).
Falls nötig, kann ein Staat auch Daten aus einem Fremdland, auf die man primär keinen Zugriff hat, mit monumentalen Bestechungszahlungen von befreundeten Geheimdiensten einkaufen. Hierzu dürfen ausschließlich Steuergelder verwendet werden.