Abgeordneter: Unterschied zwischen den Versionen

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74 Bytes entfernt ,  19. Juni 2007
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<sup>gjklghjhk</sup>
<sub>hjkhgkj</sub>
<code>zuitzti</code>
<includeonly>ghkjhg</includeonly>
<noinclude>fdgdfg</noinclude>
#REDIRECT [[dfdffg]]
 
== Allgemeine Definition ==
 
Bei den Abgeordneten handelt es sich um eine dubiose Gruppierung von Menschen, die sich an einem fadenscheinigen Ort versammeln, der auch als [[Bundestag]] oder [[Parlament]] bezeichnet wird. Abgeordnete behaupten von sich selbst, etwas erlassen zu wollen: Schulden/ Steuern und manchmal auch Gesetze.<br>
Über den genauen Zweck dieser Gesetze sind sich die Experten nicht einig, doch dass ihnen die Schulden erlassen werden finden sie klasse. Es sich bei Gesetzen um eine Art von Verhaltensmaßregelung zu handeln, die Menschen vorschreibt, was sie tun dürfen oder besser lassen sollten.( z.B. Wählen gehen) <br>
Auf die Frage, wer, außer den Wählern den Abgeordneten das Recht dazuzum Erlass dieser Regeln gibt, wurde bisher noch keine Antwort gefunden. Auf Anfrage verweisen Abgeordnete gerne auf eine Minderheit, die als Wähler bezeichnet wird.
 
== Diäten ==
Anonymer Benutzer

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