Testament
Unter einem Testament versteht man üblicherweise den letzten Willen eines Menschen. Wie die Bezeichnung letzter Wille impliziert, wird in der Regel nur eine gültige Fassung eines Testamentes abgefasst. Labile Charakter tendieren jedoch dazu, ihr Testament zu ändern. Diese unterschiedlichen Fassungen werden dann als altes und neues Testament bezeichnet. Oft führt eine Testamentsänderung jedoch zu Erbstreitigkeiten. Testamente führen zudem eine interessantes Eigenleben: Sie neigen dazu, manchmal einfach zu verschwinden, z.B. durch spontane Selbstentzündung.
Testamentsverkündung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bei der Testamentsverkündung wird das Testament feierlich unter Anwesenheit der Verwandten und anderer nahestehender Personen geöffnet. Obwohl das Testament eigentlich Streitigkeiten bezüglich des hinterlassenen Vermögens unter den Hinterbliebenen vermeiden soll, kommt es gerade bei der Testamentsverkündung häufig zu tumulutartigen Szenen. Dies kann der Fall sein, wenn die jahrelange heimliche Geliebte mit einem größeren Anteil vom Kuchen als die offizielle, aber sexuell unattraktive Ehefrau bedacht wird. Auch zeigt sich meist erst bei der Verkündung, welches Kind dem oder der Verstorbenen das liebste war bzw. wieviele er wirklich hatte.