UnNews:Abgeordnete dürfen weiterhin bestochen werden
Berlin (Deutschland), 19.01.2008: Die Abgeordneten der deutschen Parlamente können weiterhin bestochen werden. Eigentlich wollte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ein Antikorruptionsgesetz in den Bundestag einbringen. Das war nicht ihre Idee, sondern die Idee der Vereinten Nationen.
Deutschland steht in der Korruptionsstatistik der Vereinten Nationen ziemlich schlecht da, nur knapp besser als bei Bildung und Wetter. Die Verabschiedung eines Antikorruptionsgesetzes hätte da ein paar Pluspunkte gegeben. Aber die CDU-Abgeordneten sind dagegen. Nicht mehr legal bestochen werden zu dürfen, finden sie irgendwie blöd.
Das Problem bei so einem Straftatbestand ist es, so ein Abgeordneter, dass die Staatsanwaltschaften dann ja Ermittlungsverfahren einleiten und Anklage erheben könnten. Wie das beim Verdacht auf eine Straftat eben ist. Üble Sache. Das musste auch die Justizministerin einsehen. Ein Abgeordneter, der angeklagt wird, bloß weil man ihm eine Straftat zur Last legt, das ginge wirklich zu weit.
Diesen Gedanken spinnt man im Justizministerium jetzt ein wenig weiter. Staatsanwälte können etwas unglaublich Lästiges sein, und es wird allmählich Zeit, ihnen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Aus diesem Grund ist jetzt geplant, eine Reihe von Tatbeständen aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen. Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung und Menschenhandel werden daher voraussichtlich ab 2009 in Deutschland straffrei sein. Auf besonderen Wunsch der CSU kommt möglicherweise noch Fahrerflucht hinzu.