UnNews:Bundestag muss wegen EU-Reformvertrag nachsitzen
Karlsruhe (Deutschland), 30.06.2009: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bis dato umstrittenen EU-Reformvertrag von Lissabon muss der Deutsche Bundestag nun in der diesjährigen Sommerpause nachsitzen. Auf dem Stundenplan wird dabei die Nachbesserung eines Begleitgesetzes stehen, das die Mitwirkungsrechte des Bundestags und des Bundesrats in EU-Entscheidungen festschreibt. Die Klage war von CSU-Chefbeinpinkler Peter Waugeiler angestrengt worden.
Das Urteil stieß vor allem bei der Bundesregierung auf Unverständnis. Dass man immer ein Gesetz machen müsse, wenn der Staat seine Entscheidungskompetenzen an internationale Organisationen abtreten will, dass diese Gesetze auch eindeutig formuliert sein müssen und dann auch noch vom jeweiligen Parlament abgesegnet werden müssen, dies alles zeuge von einer eigentümlichen Auffassung der Richter von Rechtsstaat und Demokratie. Besonders Angela Merkel zeigte sich enttäuscht. „Und wir dachten schon, wir könnten in der Regierung jetzt endlich machen, was wir wollen, indem wir einfach die EU-Kommission und den EU-Rat für uns arbeiten lassen. Stattdessen haben wir jetzt schon wieder die Parlamentarier an der Backe.“
Viele Abgeordnete sehen auch das Nachsitzen an sich kritisch. Gerade angesichts der Wirtschaftskrise entstünde für die Bevölkerung ein eigentümliches Bild, wenn Politiker ihren wohlverdienten 18-wöchigen Sommerurlaub für zwei Tage unterbrächen, um unangenehme Arbeiten zu verrichten. Dies sei dem Wähler nur schwer zu vermitteln.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag den Reformvertrag von Lissabon zwar grundsätzlich gebilligt, hatte jedoch das zugehörige Begleitgesetz beanstandet, vor allem die vielen Rechtschreibfehler: So hieße es „Reform“ und nicht „Rehform“, Vertrag schriebe sich mit ‚V‘ und nicht mit ‚F‘, und die Urherberschaft liege nicht bei „Lisa Bonn“, sondern in „Lissabon“. Die Fehler seien unverzüglich auszubessern, denn vorher, so die Richter, dürfe Deutschland den EU-Reformvertrag nicht ratifizieren. Bundessparkassendirektor Horst Köhler hatte seine Unterschrift unter den Reformvertrag angesichts des Urteils zuvor bereits zurückgestellt.