UnNews:GEZstapro veröffentlicht amtliche Liste verbotener Worte

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Berlin (Deutschland), 23.08.2007: Das amtliche Überwachungsorgan für die deutsche Sprache hat, in Zusammenarbeit mit der Ministerium für Wahrheit und der Geheimen Zentrale für staatliche Prozesswut (GEZstapro), eine Liste verbotener Wörter herausgebracht. „Es muss endlich Schluss damit sein, dass jeder so formuliert, wie es ihm gefällt. Meinungsfreiheit hin, Freiheit des Wortes her, das höchste Gut unseres Grundgesetzes sind nun mal die Rundfunkgebühren. Daher werden wir jetzt jeden, der in Zukunft böse Worte über die GEZ sagt, mit Prozessen überziehen, bis er grinst“, erklärte ein Sprecher der Überwachungsstelle. Die Liste verbotener Wörter soll als kleine Hilfestellung für alle diejenigen dienen, die sich bei der Wortwahl nicht ganz sicher sind.

UnNews veröffentlicht die Liste verbotener Wörter hier als Dokumentation. Selbstverständlich distanzieren wir uns aufs Schärfste von den inkriminierten Begriffen.

Verbotene Formulierung
(bei Verwendung droht Abmahnung, Prozess, einstweilige Erschießung)
Korrekte Formulierung
(Diese Formulierung macht den Abmahnanwalt arbeitslos, bis der staatlichen Wortwahlüberwachung was Neues einfällt)
GEZ-Gebühren gesetzliche Rundfunkgebühren
GEZ für PC zahlen gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-frei von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Gebührenpflicht gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-gebührenfrei von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Rundfunkgebühr gesetzliche Rundfunkgebühr
PC-"Wegelagerei-Gebühr" der GEZ gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-Gebührenfahnder Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Fahnder Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Zwangsanmeldung Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist
GEZ-Anmeldung gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte
GEZ-Abmeldung gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte
GEZ-Anschreiben Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Brief Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Briefserien mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Gebührenbescheid Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Widerspruchsbescheid Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Antwortbogen dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV
GEZ-Fälle Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-Verweigerer offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint
PC-Rundfunkgebühren gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
PC-Gebühr gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Privatfahnder Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Gebührenjäger Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Gebührenhäscher Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Provisionsjäger Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Fangprämie Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Kopfprämie Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Jagdrevier des Gebührenfahnders Bezirk des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Mitglied der Rundfunkgebührenzahler Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht

Hinweis: Einige der inkriminierten Begriffe werden derzeit noch von der GEZ selbst verwendet. Die GEZ sieht allerdings vorerst davon ab, sich selbst abzumahnen oder zu verklagen.


Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]