UnNews:GEZstapro veröffentlicht amtliche Liste verbotener Worte
Dieser Artikel ist Teil von UnNews, der aktuellsten und informativsten Nachrichtenquelle |
Berlin (Deutschland), 23.08.2007: Das amtliche Überwachungsorgan für die deutsche Sprache hat, in Zusammenarbeit mit der Ministerium für Wahrheit und der Geheimen Zentrale für staatliche Prozesswut (GEZstapro), eine Liste verbotener Wörter herausgebracht. „Es muss endlich Schluss damit sein, dass jeder so formuliert, wie es ihm gefällt. Meinungsfreiheit hin, Freiheit des Wortes her, das höchste Gut unseres Grundgesetzes sind nun mal die Rundfunkgebühren. Daher werden wir jetzt jeden, der in Zukunft böse Worte über die GEZ sagt, mit Prozessen überziehen, bis er grinst“, erklärte ein Sprecher der Überwachungsstelle. Die Liste verbotener Wörter soll als kleine Hilfestellung für alle diejenigen dienen, die sich bei der Wortwahl nicht ganz sicher sind.
UnNews veröffentlicht die Liste verbotener Wörter hier als Dokumentation. Selbstverständlich distanzieren wir uns aufs Schärfste von den inkriminierten Begriffen.
Verbotene Formulierung (bei Verwendung droht Abmahnung, Prozess, einstweilige Erschießung) |
Korrekte Formulierung (Diese Formulierung macht den Abmahnanwalt arbeitslos, bis der staatlichen Wortwahlüberwachung was Neues einfällt) |
---|---|
GEZ-Gebühren | gesetzliche Rundfunkgebühren |
GEZ für PC zahlen | gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte |
GEZ-frei | von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit |
GEZ-Gebührenpflicht | gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht |
GEZ-gebührenfrei | von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit |
GEZ-Rundfunkgebühr | gesetzliche Rundfunkgebühr |
PC-"Wegelagerei-Gebühr" der GEZ | gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte |
GEZ-Gebührenfahnder | Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter |
GEZ-Fahnder | Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter |
GEZ-Zwangsanmeldung | Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist |
GEZ-Anmeldung | gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte |
GEZ-Abmeldung | gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte |
GEZ-Anschreiben | Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird |
GEZ-Brief | Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird |
GEZ-Briefserien | mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird |
GEZ-Gebührenbescheid | Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr |
GEZ-Widerspruchsbescheid | Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr |
GEZ-Antwortbogen | dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV |
GEZ-Fälle | Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht |
GEZ-Verweigerer | offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint |
PC-Rundfunkgebühren | gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte |
PC-Gebühr | gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte |
Privatfahnder | Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter |
Gebührenjäger | Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter |
Gebührenhäscher | Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter |
Provisionsjäger | Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter |
Fangprämie | Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten |
Kopfprämie | Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten |
Jagdrevier des Gebührenfahnders | Bezirk des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten |
Mitglied der Rundfunkgebührenzahler | Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht |
Hinweis: Einige der inkriminierten Begriffe werden derzeit noch von der GEZ selbst verwendet. Die GEZ sieht allerdings vorerst davon ab, sich selbst abzumahnen oder zu verklagen.
Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- akademie.de "Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten mahnen Begriffe wie "PC-Gebühr" oder "GEZ-Abmeldung" ab". [[|]], 23.08.2007