UnNews:Verantwortung gegenüber dem Gebührenzahler bleibt

Aus Uncyclopedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Daheim (Gebührenland), 26.06.2010: Der Rat des selbsternannten Informationsdiktorat des Nationalen Rundfunks (RSINR) hat sein überarbeitetes Telemediumkonzept wieder einmal, nach ausführlicher Prüfung, für außerordentlich gelungen empfunden und festgestellt, "dass die Angebote den gesetzlichen Voraussetzungen und dem öffentlich-rechtlichen, also seinem eigenem, Auftrag entsprechen." (ebd.).

Der Diktaturat hatte verschiedene Onlinekonzeptionen im letzten Jahr einem sogenannten Drei-Stufen-Test unterzogen. Geprüft wurde, ob Laptop, iPod und iPDA in Verbindung mit der infiltrierten Materie den "demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen, es in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und ob der dafür verwendete finanzielle Aufwand gerechtfertigt ist.", so Dagmar Gräfin vom Kerssenbock, Informationsdiktoratin des RSINR. Alle Punkte konnten auf der Prüfungsliste mit einem deutlichen Positivhäkchen abgearbeitet werden. "Auf diese Weise hat das Gremium zu einer Optimierung der Angebote beigetragen und dafür Sorge getragen, dass der Gesamtaufwand für den Drei-Stufen-Test gegenüber dem Gebührenzahler verantwortlich bleibt", so Kerssenbock.

Und tatsächlich, der Gesamtaufwand für den Gebührenzahler am morgigen Tag, zwischen 16 und 18 Uhr, bleibt mit sechs Bier (2 pro Halbzeit und 4 für Elfmeterschießen und Verlängerung), 2 Chipstüten, 4 Stieleis, 3 Bratwürsten und einer Gesamtsumme von 17,98 € (bei Kaisers), bzw. 5,76 € (bei Aldi) äußerst verantwortlich.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]