UnNews:Verfassung verstößt gegen Vorratsdatenspeicherung

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Sie wusste es gleich: Dieses Gesetz taugt nichts.

Karlsruhe (Deutschland), 02.03.2010: Das Bundesvorratsdatenspeicherungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Grundgesetz verstößt in seiner jetzigen Form gegen die Vorratsdatenspeicherung. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern. Das bislang verwendete Grundgesetz müsse „unverzüglich“ gelöscht werden.

Der Gesetzgeber sei „seiner Verantwortung für die Bereitstellung ausreichender Datenvorräte“ nicht gerecht geworden, sagte Gerichtspräsident Nick von Pappe. In der Urteilsbegründung heißt es, die anlasslose Gewährung von Grundrechten sei geeignet, „ein diffus bedrohliches Gefühl des Alleingelassenseins hervorzurufen, das eine unbefangene Speicherung von Daten in vielen Bereichen beeinträchtigen kann“.

Ganz abschaffen muss der Gesetzgeber das Grundgesetz dem Urteil zufolge nicht - das Gericht hat aber massive Einschränkungen angemahnt, und bis die umgesetzt werden, sind die entsprechenden Grundrechte nicht mehr gültig.

Einigen der Klägern wird das Urteil womöglich nicht weit genug gehen - viele hatten gehofft, dass das Gericht die freiheitlich-demokratische Grundordnung an sich für datenbevorratungswidrig erklären würde. Das aber ist nicht geschehen.

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Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]