UnNews:Videoüberwachung im Bundestag

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Bundestag (Bärlin), 03.07.2009: Der Deutsche Bundestag beschloss in der letzten planmäßigen Sitzung seiner aktuellen Legislaturperiode, dass der Bundestag sich in Zukunft selber überwachen soll. Da der Bundestagspräsident nicht mehr die Kontrolle hat, wer in der letzten Sitzung vor den Ferien immer ungeduldig mit den Badelatschen um sich wirft, sollen sich künftig alle Abgeordneten über den LCD-Bildschirm ihres Abgeordnetenfernsehsessels das aktuelle Bild einer der Überwachungskameras abrufen können, um zu kontrollieren, ob der politische oder der persönliche Feind gerade bei unbotmäßigem Treiben erwischt werden kann. Der oder die Abgeordnete, der oder die einen Kollegen oder eine Kollegin bei einem Sitzungsstörmanöver erwischt, ist nun per Bundestagsgeschäftsordnung verpflichtet, sofort aufzustehen und laut vernehmlich einen Zwischenruf von sich zu geben in der Form:

Herr Bundestagspräsident, wertes Bundestagspräsidium, ich gebe zu Protokoll, dass Herr Abgeordneter .../Frau Abgeordnete ... mal wieder ...

  • ... versucht, durch Nasebohren die Aufmerksamkeit der Fernsehreporter auf sich zu ziehen.
  • ... durch die erste Strophe des Deutschlandliedes als Klingelton die Gesangsvereinsmitglieder unter den Kolleginnen und Kollegen herauszufinden versucht.
  • ... durch offenes Tragen eines Nikotin-Pflasters versucht, die Abstimmung über die Verschärfung der Rauchverbote zu beeinflussen.
  • ... sich scheinbar den Bauch vor Lachen hält, aber es ist viel schlimmer, der Abgeordnete ... hält sich nicht nur die Hand auf den Bauch, sondern außerdem für Napoleon.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]